Doppelte Staatsbürgerschaft: Leitfaden zu Regeln, Ländern und Wegen

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Immer mehr Menschen besitzen zwei Staatsangehörigkeiten — durch Geburt, Abstammung, Einbürgerung oder gezielte Investition. Ob das zulässig ist, entscheidet jeder Staat selbst. Deshalb ist die wichtigste Frage nicht „Darf ich zwei Pässe haben?“, sondern: Was sagen die Gesetze beider beteiligten Länder dazu?

Dieser Leitfaden erklärt die Grundbegriffe, die Rechtslage in Deutschland seit 2024, typische Länder mit und ohne Verbot sowie die Wege zu einer zweiten Staatsbürgerschaft. Ausführliche Länderseiten finden Sie zu den USA, der Türkei, China, dem Iran, dem Irak und den VAE.

Was ist doppelte Staatsbürgerschaft?

Doppelte Staatsbürgerschaft bezeichnet den Rechtsstatus einer Person, die gleichzeitig Staatsangehörige zweier Staaten ist. Beide Länder erkennen die Person als ihre Staatsangehörige an und können die Erfüllung entsprechender Pflichten verlangen — etwa Steuern, Wehrdienst oder Meldepflichten. Es gibt kein internationales Abkommen, das Staaten zur Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft verpflichtet; jeder Staat legt seine eigene Position fest.

Daraus entsteht eine typische Asymmetrie: Ein Land kann eine Person als Doppelstaatsbürger behandeln, während das andere den zweiten Pass ignoriert oder den Verlust der eigenen Staatsangehörigkeit annimmt.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland seit 2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts lässt Deutschland seit dem 27. Juni 2024 die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu (StAG):

  • Wer in Deutschland eingebürgert wird, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
  • Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren die deutsche nicht mehr; eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig (§ 25 StAG ist weggefallen).
  • Die Einbürgerung setzt in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt voraus (§ 10 StAG), dazu unter anderem Sprachkenntnisse und eigene Sicherung des Lebensunterhalts.

Ob die zweite Staatsangehörigkeit erhalten bleibt, hängt aber weiterhin auch vom anderen Staat ab. Wer etwa aus einem Land stammt, das die Mehrstaatigkeit verbietet, kann nach dessen Recht seine bisherige Staatsangehörigkeit verlieren — auch wenn Deutschland das nicht mehr verlangt.

Länder, die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben

  • Deutschland (seit 2024), Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland
  • USA, Kanada, Australien
  • Karibische Staaten mit Investorenprogrammen: Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda
  • Vanuatu, Malta, Zypern
  • Irak (seit 2006; Inhaber hoher staatlicher und sicherheitsrelevanter Ämter müssen eine andere Staatsangehörigkeit aufgeben)
  • Türkei (erlaubt; der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit ist den türkischen Behörden zu melden)

Länder, die doppelte Staatsbürgerschaft einschränken oder verbieten

  • China: Nach Artikel 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1980 verliert ein im Ausland niedergelassener Chinese die chinesische Staatsangehörigkeit, wenn er freiwillig eine ausländische erwirbt.
  • VAE, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien: strenge Einschränkungen; der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung kann zum Verlust der eigenen führen.
  • Iran: Ein Verzicht auf die iranische Staatsangehörigkeit ist nur mit staatlicher Genehmigung möglich; im Iran gelten Doppelstaatsbürger ausschließlich als Iraner.
  • Indien: keine doppelte Staatsbürgerschaft; als Alternative gibt es den Status Overseas Citizen of India (OCI).
  • Japan: Wer vor dem 18. Geburtstag zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, muss sich in der Regel bis zum 20. Lebensjahr für eine entscheiden.

Wege zu einer zweiten Staatsbürgerschaft

Einbürgerung nach Aufenthalt

Der übliche Weg: nach einigen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts, mit Sprachnachweis und ohne relevante Vorstrafen. Die Fristen sind sehr unterschiedlich — in Deutschland in der Regel fünf Jahre, in Kanada 1.095 Tage physischer Anwesenheit innerhalb von fünf Jahren, in anderen Staaten bis zu zehn Jahre.

Abstammung

Viele Länder vergeben die Staatsangehörigkeit an Kinder und teils an Enkel ihrer Bürger. Die Voraussetzungen ändern sich jedoch: Italien hat den Erwerb durch Abstammung 2025 deutlich eingeschränkt. Ohne Urkunden aus Archiven und Apostillen kommt man selten aus.

Ehe

Ehepartner von Staatsangehörigen können in vielen Ländern nach kürzerer Aufenthaltsdauer eingebürgert werden. Mindestdauer der Ehe und des Aufenthalts unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Investition

Einige Staaten verleihen die Staatsbürgerschaft für einen Beitrag an einen staatlichen Fonds oder eine Investition in Immobilien. Einen Vergleich bietet die Seite Staatsbürgerschaft durch Investition. Zu den aktiven Programmen gehören unter anderem:

  • Vanuatu — ab 130.000 USD, schnelles Verfahren, aber ohne visumfreien Zugang zum Schengen-Raum und nach Großbritannien
  • Dominica — ab 200.000 USD
  • St. Lucia — ab 240.000 USD, mehrere Investitionsoptionen
  • Grenada — ab 235.000 USD, Zugang zum E-2-Visum der USA
  • St. Kitts und Nevis — ältestes Programm (seit 1984)
  • Türkei — Immobilienkauf ab 400.000 USD

Das maltesische Investorenprogramm wurde 2025 nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingestellt; Details auf der Seite Malta.

Pflichten und Risiken

  • Steuern. Die meisten Staaten besteuern nach dem Wohnsitz, nicht nach der Staatsangehörigkeit. Die USA sind eine wichtige Ausnahme: Ihre Bürger müssen auch im Ausland Steuererklärungen abgeben.
  • Wehrpflicht. Einige Staaten verpflichten alle männlichen Staatsangehörigen zum Wehrdienst. Wer ein solches Land besucht, kann dort einberufen werden, auch wenn er im Ausland lebt.
  • Konsularischer Schutz. Im Land der einen Staatsangehörigkeit kann der andere Staat in der Regel nicht konsularisch eingreifen. Das ist besonders bei Reisen in Länder wie den Iran wichtig.
  • Meldepflichten. Manche Staaten verlangen, dass der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit angezeigt wird. Wer das versäumt, riskiert Probleme mit Dokumenten, Eigentum oder Erbschaft.

Wann Sie anwaltliche Beratung brauchen

Eine Beratung lohnt sich vor jedem Antrag, wenn eines der beteiligten Länder die Mehrstaatigkeit einschränkt, wenn Vermögen oder Unternehmen in mehreren Ländern bestehen oder wenn Kinder betroffen sind, bei denen Fristen für die Anmeldung laufen. Fehler lassen sich hier oft nicht rückgängig machen.

Planen Sie eine zweite Staatsbürgerschaft?

Unsere Anwälte prüfen die rechtliche Vereinbarkeit mit Ihrer jetzigen Staatsangehörigkeit, die steuerlichen Folgen und den passenden Weg — Einbürgerung, Abstammung oder Investition.

Häufig gestellte Fragen

Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erlaubt?

Ja. Seit dem 27. Juni 2024 lässt das Staatsangehörigkeitsgesetz die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu: Eingebürgerte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, und Deutsche verlieren ihre nicht mehr beim Erwerb einer ausländischen.

Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit, wenn ich Deutscher werde?

Nach deutschem Recht nicht. Entscheidend ist aber das Recht Ihres Herkunftslandes: Einige Staaten, etwa China, sehen bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit den Verlust der eigenen vor.

Muss ich mit zwei Staatsangehörigkeiten in zwei Ländern Steuern zahlen?

In der Regel richtet sich die Steuerpflicht nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Pass. Ausnahme sind vor allem die USA, die ihre Bürger weltweit besteuern. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern meist eine doppelte Belastung.

Wie lange dauert der Weg zur zweiten Staatsbürgerschaft?

Das hängt vom Weg ab: Einbürgerung dauert in Deutschland mindestens fünf Jahre Aufenthalt plus Bearbeitungszeit, Abstammungsverfahren oft ein bis mehrere Jahre, Investitionsprogramme je nach Land einige Monate.

Kann ich die Staatsbürgerschaft durch Investition mit einer bestehenden kombinieren?

Die Programme in der Karibik, in Vanuatu und in der Türkei verlangen keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Ob Ihr Herkunftsland den zweiten Pass akzeptiert, muss gesondert geprüft werden.

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