Die Türkei lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Türkische Staatsangehörige können eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen, und Ausländer können einen türkischen Pass erwerben, ohne ihren bisherigen aufzugeben. Für Investoren, Unternehmer und Familien eröffnet das viele Möglichkeiten: Sie können in der Türkei leben und arbeiten und behalten zugleich ihre Rechte im Herkunftsland. Gleichzeitig bringt der zweite Pass rechtliche Fragen mit sich, von steuerlichen Pflichten über die Wehrpflicht bis zu den Vorgaben des Melde- und Ausländerrechts.
Unser Team begleitet Mandanten beim Erwerb und bei der rechtssicheren Nutzung der doppelten Staatsbürgerschaft in der Türkei: Wir beraten zum Antragsverfahren, bereiten die Unterlagen vor, prüfen die Einhaltung der Meldepflichten, unterstützen bei Immobilien- und Investitionsvorhaben und behalten die Rechtslage in beiden Staaten im Blick.
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei erlaubt?
Ja. Die Türkei erlaubt die doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit. Wer die türkische Staatsangehörigkeit erwirbt, muss seine bisherige in der Regel nicht aufgeben, und ein türkischer Staatsangehöriger verliert die türkische Staatsbürgerschaft nicht automatisch, wenn er einen ausländischen Pass annimmt. Entscheidend ist, dass die zweite Staatsangehörigkeit den türkischen Behörden gemeldet und ordnungsgemäß registriert wird, entweder beim Konsulat oder bei der Personenstandsbehörde (Nüfus).
Innerhalb der Türkei gelten Doppelstaater ausschließlich als türkische Staatsangehörige. Ein- und Ausreise erfolgen mit dem türkischen Pass, und es gelten alle Rechte und Pflichten eines türkischen Bürgers, etwa das Wahlrecht und die Wehrerfassung.
Grundregeln und Pflichten
- Meldung: Wer als türkischer Staatsangehöriger einen ausländischen Pass erhält, informiert das Konsulat oder die örtliche Nüfus-Behörde, damit die Änderung in den staatlichen Registern erfasst wird.
- Passnutzung: An der türkischen Grenze wird der türkische Pass vorgelegt, für Reisen in andere Länder kann der ausländische Pass genutzt werden.
- Kinder: Im Ausland geborene Kinder türkischer Eltern erhalten in der Regel zwei Staatsangehörigkeiten: die türkische durch Abstammung und die des Geburtslandes, sofern dieses sie verleiht.
- Wehrpflicht: Männer unterliegen der Wehrerfassung. Für im Ausland lebende Staatsangehörige gibt es Möglichkeiten des Aufschubs oder eines Ersatzdienstes gegen Zahlung.
- Öffentlicher Dienst: Geschäftstätigkeit, Immobilienbesitz und Studium sind ohne Einschränkung möglich. Für bestimmte Positionen im Staatsdienst und bei Sicherheitsbehörden kann jedoch der Verzicht auf den zweiten Pass verlangt werden.
Doppelte Staatsbürgerschaft und Steuern
Steuerlich kommt es nicht auf den Pass an, sondern auf die Ansässigkeit. Wer den größten Teil des Jahres in der Türkei lebt oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt als steuerlich ansässig und versteuert sein weltweites Einkommen. Nicht Ansässige zahlen Steuern nur auf Einkünfte aus türkischen Quellen. Daneben erhebt die Türkei eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, was bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz liegt bei 25 %.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Türkei zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die eine Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern ermöglichen. Banken und Finanzbehörden tauschen Kontoinformationen nach dem internationalen Standard CRS aus, für US-Staatsbürger gilt zusätzlich FATCA. Wer etwa die US-Staatsbürgerschaft besitzt, bleibt unabhängig vom Wohnort gegenüber der US-Steuerbehörde IRS erklärungspflichtig. Die Steuerplanung sollte deshalb immer beide Rechtsordnungen einbeziehen.
Wege zur türkischen Staatsangehörigkeit
Das türkische Recht kennt mehrere Erwerbswege, bei denen die erste Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann. Grundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 mit den zugehörigen Durchführungsvorschriften.
Abstammung
Ist mindestens ein Elternteil türkischer Staatsangehöriger, erwirbt das Kind die türkische Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort. Für Familien im Ausland ist das besonders wichtig, denn ihre Kinder besitzen häufig von Geburt an zwei Pässe.
Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen
Ausländische Ehepartner türkischer Staatsangehöriger können nach drei Jahren Ehe einen Antrag stellen. Die Behörden prüfen, ob die Ehe tatsächlich gelebt wird: Die Eheleute müssen zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, eine Scheinehe führt zur Ablehnung.
Einbürgerung nach Aufenthalt
Wer mindestens fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig in der Türkei gelebt hat, kann die Einbürgerung beantragen. Erwartet werden zudem Türkischkenntnisse, ein gesichertes Einkommen und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Staatsbürgerschaft durch Investition
Das türkische Investitionsprogramm ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren. Am gefragtesten ist der Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD, die mindestens drei Jahre gehalten werden müssen. Daneben werden auch Unternehmensinvestitionen und Bankeinlagen anerkannt. Für Investoren kann zusätzlich interessant sein, dass die Türkei zu den Vertragsstaaten des US-Visums E-2 gehört.
Ablauf des Verfahrens
- Rechtsgrundlage klären: Zunächst wird festgelegt, auf welchem Weg der Antrag gestellt wird. Davon hängen die erforderlichen Nachweise ab.
- Unterlagen zusammenstellen: Persönliche und finanzielle Dokumente sowie Bescheinigungen aus dem Herkunftsland werden beschafft, übersetzt und beglaubigt.
- Antrag einreichen: Zuständig ist die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü) in der Türkei oder ein Konsulat im Ausland. Investorenanträge laufen über eine gesonderte Stelle.
- Prüfung: Innenministerium, Sicherheits- und Steuerbehörden prüfen den Antrag, insbesondere die Herkunft der Mittel, das Fehlen von Vorstrafen und gegebenenfalls die Echtheit der Ehe.
- Entscheidung und Dokumente: Nach positiver Entscheidung erhält der neue Staatsbürger einen türkischen Reisepass und einen Personalausweis (kimlik kartı).
Die genaue Liste der Unterlagen hängt vom Erwerbsweg ab. Üblich sind:
- gültiger Reisepass mit Kopie aller Seiten;
- Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung;
- Heiratsurkunde und Familiendokumente, soweit zutreffend;
- Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und aus der Türkei;
- Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni) bei Einbürgerung nach Aufenthalt;
- Einkommensnachweise und Kontoauszüge;
- Passfotos.
Doppelte Staatsbürgerschaft mit anderen Ländern
Ob zwei Pässe tatsächlich möglich sind, hängt immer auch vom anderen Staat ab. Einige Beispiele:
- Deutschland: Hier lebt die größte türkische Diaspora. Lange mussten sich Kinder von Migranten bei Volljährigkeit für einen Pass entscheiden; die Reform von 2014 hat das gelockert. Seit dem 27. Juni 2024 ist die Mehrstaatigkeit allgemein zulässig, sodass sich auch Erwachsene einbürgern lassen können, ohne die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Die Einbürgerung ist in der Regel nach fünf Jahren Aufenthalt möglich (§ 10 StAG).
- USA: Das US-Recht lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Zu beachten ist, dass die USA das weltweite Einkommen ihrer Staatsbürger besteuern, sodass oft in beiden Ländern Erklärungen abzugeben sind.
- Österreich: Bei der Einbürgerung wird grundsätzlich der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit verlangt, was die türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaft einschränkt.
- Kanada und Australien: Beide Länder erkennen die doppelte Staatsbürgerschaft an.
- China und Indien: Beide Staaten lassen keine doppelte Staatsbürgerschaft zu. Wer dort eingebürgert werden möchte, muss mit dem Verlust bzw. der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit rechnen.
Einen Überblick über weitere Staaten bietet unser Leitfaden zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Einschränkungen und Risiken
Für die Türkei bleibt ein Doppelstaater unabhängig vom Wohnort türkischer Staatsangehöriger mit allen Pflichten. Männer müssen ihren Wehrdienst leisten, einen offiziellen Aufschub erhalten oder die für Auslandstürken vorgesehene Ersatzregelung gegen Zahlung nutzen. Für bestimmte Berufe im Sicherheitsbereich und in der öffentlichen Verwaltung kann der Verzicht auf den zweiten Pass verlangt werden.
Auch der konsularische Schutz ist begrenzt. Im Land der zweiten Staatsangehörigkeit gelten Sie dort als eigener Staatsbürger, die Türkei kann dann nur eingeschränkt helfen. Umgekehrt können ausländische Konsulate in der Türkei kaum eingreifen, weil Sie dort als türkischer Staatsangehöriger behandelt werden.
Trotz der Doppelbesteuerungsabkommen kommt es vor, dass zwei Finanzverwaltungen gleichzeitig Ansprüche erheben, vor allem bei Staaten mit Besteuerung nach der Staatsangehörigkeit wie den USA. Verspätete oder fehlerhafte Meldungen können zu Bußgeldern und Kontosperrungen führen.
Typische Fehler
- die Annahme, alle Staaten behandelten die doppelte Staatsbürgerschaft gleich;
- Unkenntnis der Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit und zu Meldepflichten;
- die Vorlage des falschen Passes an der Grenze;
- unvollständige Personenstandsurkunden oder Führungszeugnisse;
- übersehene Berufe oder Lizenzen, die nur eine Staatsangehörigkeit zulassen.
Diese Probleme lassen sich mit einem sauberen Dokumentenplan meist vermeiden. Häufig scheitert ein Antrag nicht an der Berechtigung selbst, sondern an fehlenden Nachweisen oder an Widersprüchen zwischen Angaben und Unterlagen. Klären Sie daher früh, welcher Erwerbsweg zu Ihrem Profil passt, und prüfen Sie getrennt, welche Melde-, Steuer- und Wehrpflichten der andere Staat vorsieht.
Die Türkei ist deutlich flexibler als Staaten, die die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich ablehnen. Ein Selbstläufer ist das Verfahren dennoch nicht: Erwartet werden ordnungsgemäße Registrierung, korrekte Passnutzung und die Erfüllung von Wehr-, Steuer- und Personenstandspflichten. Ausführliche Informationen zum Erwerb finden Sie auf unserer Seite zur türkischen Staatsbürgerschaft.
Für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation vereinbaren Sie eine Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn ich Türke werde?
Nach türkischem Recht in der Regel ja, denn die Türkei erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, hängt jedoch auch vom Recht des anderen Staates ab, der unter Umständen einen Verzicht verlangt.
Muss ich den türkischen Behörden einen zweiten Pass melden?
Ja. Türkische Staatsangehörige, die eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben, sollten dies beim Konsulat oder bei der Nüfus-Behörde melden, damit die Register übereinstimmen und spätere Probleme bei Reisen oder Behördengängen vermieden werden.
Welchen Pass muss ich bei der Einreise in die Türkei nutzen?
Bei Ein- und Ausreise in die Türkei verwenden Doppelstaater den türkischen Pass, da sie dort als türkische Staatsangehörige gelten. Für Reisen in andere Länder kann der ausländische Pass genutzt werden.
Wie wird man durch Investition türkischer Staatsbürger?
Am häufigsten durch den Kauf von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD, die mindestens drei Jahre gehalten werden müssen. Anerkannt werden außerdem Unternehmensinvestitionen und Bankeinlagen.
Kann die doppelte Staatsbürgerschaft steuerliche Folgen haben?
Ja. In der Türkei steuerlich Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen, und zusätzlich können Pflichten im anderen Staat bestehen, etwa bei US-Staatsbürgern gegenüber der IRS. Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten sollten daher gemeinsam geprüft werden.
