Honorare
Mandanten sollten verstehen, wofür sie zahlen, bevor sie sich binden. Diese Seite erklärt, wie unser anwaltliches Honorar aufgebaut ist und wie es sich zu den übrigen Kosten eines Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsantrags verhält. Wie unser Honorar funktioniert Unser Honorar richtet sich nach dem Programm, der Familiengröße und der Komplexität Ihrer Herkunftsnachweise. Nach einer kostenlosen, vertraulichen Prüfung…
Mandanten sollten verstehen, wofür sie zahlen, bevor sie sich binden. Diese Seite erklärt, wie unser anwaltliches Honorar aufgebaut ist und wie es sich zu den übrigen Kosten eines Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsantrags verhält.
Wie unser Honorar funktioniert
Unser Honorar richtet sich nach dem Programm, der Familiengröße und der Komplexität Ihrer Herkunftsnachweise. Nach einer kostenlosen, vertraulichen Prüfung Ihres Falls nennen wir Ihnen ein schriftliches Festhonorar für unsere juristische Arbeit — Sie kennen den Betrag vor Beginn der Zusammenarbeit.
Was getrennt vom Honorar anfällt
Der genannte Investitionsbetrag ist nicht der Gesamtpreis. Folgende Kosten werden vom Staat oder Dritten festgelegt und fallen getrennt von unserem Honorar an:
- Staatlicher Beitrag oder qualifizierende Investition (Spende oder Immobilie)
- Due-Diligence-Gebühren, je Antragsteller und je erwachsenem Angehörigen
- Staatliche Bearbeitungs-, Urkunden- und Passgebühren
- Kosten Dritter: ärztliche Bescheinigungen, Dokumentenlegalisation, Übersetzung
Aktuelle Investitionsbeträge nach Ländern finden Sie auf unserer Seite Staatsbürgerschaft durch Investition.
Keine versteckten Kosten
Wir berechnen keine Erfolgshonorare oder versteckten Aufschläge und versprechen kein Ergebnis. Ändert sich der Umfang Ihres Falls, vereinbaren wir jede Änderung vor der Ausführung schriftlich.
