Immer mehr Investoren denken über einen Umzug, mehr steuerliche Flexibilität oder eine zweite Staatsbürgerschaft nach. In der Praxis stehen sie dann vor der Wahl: zuerst ein Golden Visa beantragen oder direkt einen Golden Passport erwerben? Beide Wege sind attraktiv, unterscheiden sich aber grundlegend in Rechtsstatus, Zeitrahmen, Budget und Möglichkeiten. Ein Aufenthaltstitel berechtigt zum Leben im Land, bringt aber nicht immer visumfreies Reisen mit sich und lässt sich nicht wie eine Staatsangehörigkeit an Kinder weitergeben. Ein Pass bedeutet volle Staatsbürgerschaft, ist aber mit strengeren Prüfungen der Mittelherkunft und der persönlichen Zuverlässigkeit verbunden.
Was ist ein Golden Visa, und wer kann es beantragen?
Ein Golden Visa ist ein Einwanderungsprogramm, bei dem ausländische Investoren für eine Investition in die Wirtschaft des Gastlandes einen Aufenthaltstitel erhalten. Meist geht es um den Kauf von Immobilien, Anteile an staatlich zugelassenen Fonds, eine Unternehmensgründung oder eine Bankeinlage.
Anders als bei der Staatsbürgerschaft durch Investition erhalten Sie keinen Pass, sondern das Recht, legal im Land zu leben und die örtliche Infrastruktur zu nutzen: Gesundheitsversorgung, Bildung, Bankwesen. Nach mehreren Jahren Aufenthalt kann die Einbürgerung möglich werden, sofern weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Daueraufenthalt und steuerliche Ansässigkeit erfüllt sind. Die Fristen unterscheiden sich stark: In Deutschland ist die Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren möglich (§ 10 StAG), in Rumänien nach acht Jahren (für Ehepartner rumänischer Staatsbürger nach fünf).
Jedes Land legt seine eigenen Voraussetzungen fest. Typischerweise müssen Investoren:
- volljährig und nicht vorbestraft sein;
- die Herkunft ihrer Mittel nachweisen;
- in einen zugelassenen Vermögenswert investieren (Immobilie, Fonds, Unternehmen);
- gegebenenfalls eine Mindestaufenthaltsdauer einhalten.
Manche Länder verlangen zusätzlich eine Krankenversicherung, einen Einkommensnachweis und, wenn Familienangehörige einbezogen werden, Nachweise über die familiären Beziehungen.
Was ist ein Golden Passport? Der direkte Weg zur Staatsbürgerschaft
Bei der Staatsbürgerschaft durch Investition (Citizenship by Investment, CBI) erhält ein ausländischer Investor die Staatsangehörigkeit direkt, ohne vorher einen Aufenthaltstitel zu beantragen oder jahrelang im Land zu leben. Anders als ein Aufenthaltsprogramm verschafft sie den vollen Rechtsstatus: einen Reisepass, die damit verbundenen Reiserechte, die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit an Kinder weiterzugeben, sowie Zugang zum Gesundheits-, Bildungs- und Finanzsystem des neuen Staates.
Viele CBI-Pässe ermöglichen die visumfreie Einreise in zahlreiche Länder, was für Unternehmer und Vielreisende besonders wichtig ist. Eine zweite Staatsbürgerschaft kann zudem als Absicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Herkunftsland dienen. Manche Staaten besteuern kein Welteinkommen, was für international tätige Investoren relevant sein kann; entscheidend bleibt jedoch die steuerliche Ansässigkeit. Die Programme schließen häufig Ehepartner, Kinder und teils Eltern ein, sodass die ganze Familie denselben Status erhält.
Die wichtigsten Jurisdiktionen im Überblick:
Karibische Staaten
St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Dominica, St. Lucia und Grenada betreiben die bekanntesten CBI-Programme. Seit 2024 liegt der Mindestbeitrag in allen fünf Ländern bei mindestens 200.000 USD:
- Dominica: ab 200.000 USD;
- Antigua und Barbuda: 230.000 USD an den National Development Fund (NDF), für eine Familie mit bis zu vier Personen;
- Grenada: ab 235.000 USD, mit Zugang zum US-Investorenvisum E-2;
- St. Lucia: ab 240.000 USD an den National Economic Fund (NEF);
- St. Kitts und Nevis: ab 250.000 USD.
Alle fünf Pässe ermöglichen visumfreie Reisen in den Schengen-Raum. Beim Vereinigten Königreich gibt es Unterschiede: Grenada, St. Kitts und Nevis sowie Antigua und Barbuda reisen visumfrei mit ETA ein (bis zu sechs Monate pro Reise), Dominica und St. Lucia benötigen ein Visum. Wohnsitz- oder Sprachanforderungen bestehen in diesen Programmen in der Regel nicht.
Vanuatu
Der Beitrag an den Staatsfonds beginnt bei 130.000 USD. Beachten Sie aber die Einschränkungen: Die Visumfreiheit für den Schengen-Raum ist seit dem 3. Februar 2025 dauerhaft aufgehoben (Verordnung (EU) 2025/11), und für das Vereinigte Königreich gilt seit dem 19. Juli 2023 die Visumpflicht.
Türkei
Formal handelt es sich nicht um ein klassisches CBI-Programm, sondern um eine beschleunigte Einbürgerung. Der Hauptweg ist der Kauf von Immobilien ab 400.000 USD. Die Türkei erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft und ist Vertragsstaat des US-Investorenvisums E-2. Für den Schengen-Raum und das Vereinigte Königreich benötigen türkische Staatsbürger ein Visum; der britische Turkish-Businessperson-Weg ist für neue Antragsteller geschlossen. Steuerlich gilt: Steuerresidenten versteuern ihr Welteinkommen, Nichtansässige nur türkische Einkünfte; es gibt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Malta
Ein maltesischer Pass ist ein EU-Pass mit dem Recht, in jedem EU-Staat zu leben und zu arbeiten, und vollem Zugang zum Schengen-Raum. Das Investorenprogramm MEIN wurde jedoch 2025 nach dem Urteil des Gerichtshofs der EU (C-181/23) eingestellt; geblieben ist nur ein Ermessensweg für außergewöhnliche Verdienste. Auch Zypern vergibt seit 2020 keine Staatsbürgerschaft mehr gegen Investition. Eine EU-Staatsbürgerschaft durch Investition gibt es damit nicht mehr; wer in die EU möchte, ist auf Aufenthaltsprogramme angewiesen.
Golden Visa in Europa: Einstiegsschwellen im Vergleich
Wer einen EU-Aufenthalt anstrebt, findet die niedrigsten Einstiegsschwellen derzeit unter anderem in Griechenland und Ungarn:
| Land | Programm | Mindestinvestition | Status |
|---|---|---|---|
| Griechenland | Golden Visa (Gesetz 5100/2024) | 250.000 € für die Umnutzung von Gewerbegebäuden oder Restaurierung; 400.000 € in den übrigen Regionen; 800.000 € in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern | Aufenthaltstitel |
| Ungarn | Guest Investor Programme (2024) | 250.000 € in einen Immobilienfonds oder 1.000.000 € Spende an eine Hochschule | 10-jähriger Aufenthaltstitel, keine Staatsbürgerschaft |
Beachten Sie: Ein Golden Visa führt nicht automatisch zum Pass. Die Einbürgerung richtet sich nach dem allgemeinen Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Landes mit seinen Aufenthalts-, Sprach- und Integrationsanforderungen.
Golden Visa oder Golden Passport: Was passt zu wem?
Ein Golden Visa eignet sich für alle, die in Europa leben, die EU-Infrastruktur nutzen und in Immobilien oder Unternehmen investieren möchten, ohne ihre Staatsangehörigkeit zu verändern. Es bietet einen legalen Aufenthalt, die Möglichkeit, unternehmerisch tätig zu sein und Kinder vor Ort zur Schule zu schicken, sowie langfristig eine Perspektive auf Einbürgerung. Besonders interessant ist dieser Weg für Staatsangehörige von Ländern, die keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.
Ein Golden Passport ist die richtige Wahl, wenn Sie zügig einen international anerkannten Pass benötigen und ihn für Reisen, Vermögensschutz und Nachlassplanung nutzen wollen. Er eignet sich vor allem für Staatsangehörige von Ländern mit eingeschränkter Reisefreiheit, politischer Instabilität oder hoher Steuerlast. Prüfen Sie vorher aber, ob Ihr Heimatland eine zweite Staatsangehörigkeit zulässt und welche Reiserechte der konkrete Pass tatsächlich bietet.
Vereinfacht gesagt: Steht Flexibilität und ein Leben in der EU im Vordergrund, ist das Golden Visa die passende Option. Suchen Sie einen vollwertigen zweiten Status mit eigenem Pass, kommt der Golden Passport in Frage.
Wie wir Sie bei der Wahl unterstützen
Wir beginnen mit einer ausführlichen Analyse Ihrer Ziele: mehr Mobilität, Umzugsoptionen, Vermögensschutz oder leichterer Zugang zu internationalen Banken. Anschließend vergleichen wir die infrage kommenden Programme nach Budget, Bearbeitungsdauer, Einbürgerungsvoraussetzungen, visumfreiem Zugang zu den für Sie wichtigen Regionen und der Möglichkeit, Ihre Rechte im Herkunftsland zu behalten.
Besonderes Augenmerk legen wir auf steuerliche Folgen und den Ruf der jeweiligen Jurisdiktion. Länder mit hohem Risiko einer Aussetzung der Visumfreiheit, verschärfter Prüfung oder fehlender Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft berücksichtigen wir entsprechend kritisch. Unterlagen, Mittelherkunft und die Erfüllung aller Voraussetzungen prüfen wir sorgfältig, um das Risiko einer Ablehnung zu verringern. Die Kommunikation mit den Behörden übernehmen wir vertraulich in Ihrem Auftrag.
Für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation vereinbaren Sie eine Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Golden Visa und Golden Passport?
Ein Golden Visa verschafft einen Aufenthaltstitel gegen Investition, aber keinen Pass. Ein Golden Passport ist eine Staatsbürgerschaft durch Investition mit eigenem Reisepass und dem Recht, die Staatsangehörigkeit an Kinder weiterzugeben.
Kann man noch eine EU-Staatsbürgerschaft durch Investition erhalten?
Nein. Maltas Programm MEIN wurde 2025 nach dem Urteil des Gerichtshofs der EU (C-181/23) eingestellt, Zypern hat sein Programm 2020 geschlossen. Für die EU bleiben Aufenthaltsprogramme wie das griechische Golden Visa oder das ungarische Guest Investor Programme.
Was kostet ein karibischer Investorenpass mindestens?
Seit 2024 liegt der Mindestbeitrag bei mindestens 200.000 USD. Dominica beginnt bei 200.000 USD, Antigua und Barbuda verlangt 230.000 USD, Grenada ab 235.000 USD, St. Lucia ab 240.000 USD und St. Kitts und Nevis ab 250.000 USD.
Wie viel muss man für das griechische Golden Visa investieren?
Nach dem Gesetz 5100/2024 sind es 800.000 € in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern, 400.000 € in anderen Regionen und 250.000 € für die Umnutzung von Gewerbegebäuden oder Restaurierungen.
Führt das ungarische Guest Investor Programme zur Staatsbürgerschaft?
Nein. Das Programm gewährt einen 10-jährigen Aufenthaltstitel, keine Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist eine Investition von 250.000 € in einen Immobilienfonds oder eine Spende von 1.000.000 € an eine Hochschule.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt.

