Österreichische Staatsbürgerschaft durch Investition: Ein legaler Weg zum EU-Pass
Die österreichische Staatsbürgerschaft öffnet Ihnen die Tür zu Prestige und Bewegungsfreiheit, von denen Tausende wohlhabende Menschen weltweit träumen. Das Programm „Österreichische Staatsbürgerschaft durch Investition“ ist ein bewährter, legaler und personalisierter Weg zum europäischen Pass. Es erfordert keinen Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft und bietet einzigartige Vorteile: Zugang zu Finanz- und Geschäftsinstrumenten der EU, das Recht, überall in Europa zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren, die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft an Kinder weiterzugeben, und absolute Vertraulichkeit des Verfahrens.
Wir unterstützen unsere Klienten bei jedem Schritt: von der Einschätzung ihrer Chancen und der Erstellung eines Investitionsplans bis hin zur Erlangung eines österreichischen Passes. Ihr Antrag wird auf höchster Regierungsebene geprüft, und unsere rechtliche Unterstützung garantiert die vollständige Einhaltung des österreichischen Rechts.
Warum ist die österreichische Staatsbürgerschaft eine Eliteentscheidung?
Der österreichische Pass gehört laut dem Henley Passport Index zu den zehn besten Pässen der Welt. Seine Inhaber können über 190 Länder visumfrei oder mit Visum bei Ankunft besuchen – darunter die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Japan und alle Schengen-Staaten.
Ein österreichischer Staatsbürger genießt alle Rechte, die Bürgern der Europäischen Union (EU) garantiert sind: das Recht auf Wohnsitz, Arbeit und Studium in jedem EU-Land, die Möglichkeit, Unternehmen in ganz Europa zu führen, Zugang zu europäischen Gesundheits- und Bildungssystemen sowie uneingeschränkte Freizügigkeit. Dies eröffnet einzigartige Perspektiven für Investoren, Unternehmer und deren Familien.
Österreich zählt zu den wohlhabendsten und stabilsten Ländern Europas. Es belegt regelmäßig Spitzenpositionen in internationalen Rankings in den Bereichen Lebensqualität, Sicherheit, Umwelt und Gesundheitswesen. Wien wurde mehrfach von Mercer Quality of Living als die lebenswerteste Stadt der Welt ausgezeichnet. Damit ist Österreich ein ideales Land für Familien, Geschäftsleute und Investoren.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht nur ein zweiter Pass, sondern ein Symbol für Status und Exklusivität. Im Gegensatz zu den Massenprogrammen anderer Länder erfolgt der Weg zum österreichischen Pass individuell und setzt einen bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft des Landes voraus – sei es durch Investitionen, innovative Projekte oder kulturelle Initiativen. Jeder Fall wird einzeln geprüft, wodurch ein „Massenverfahren“ ausgeschlossen ist.
Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft ist streng vertraulich. Alle Entscheidungen werden von der österreichischen Bundesregierung getroffen. Dadurch wird eine zufällige Offenlegung ausgeschlossen und eine personalisierte Begleitung in jeder Phase garantiert. Antragsteller müssen keine Sprachprüfung ablegen, keine Einbürgerungsfrist erfüllen und nicht dauerhaft in Österreich leben.
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird vererbt, was sie zu einem starken Instrument der langfristigen Familienplanung macht. Investoren sichern ihren Kindern und Enkeln eine europäische Zukunft mit Zugang zu den besten Schulen, Universitäten und Berufschancen.
Unser juristisches Expertenteam ist auf die Begleitung komplexer Staatsbürgerschaftsverfahren spezialisiert. Wir bieten eine vertrauliche Erstberatung, die Erstellung eines individuellen Investitionsplans, umfassende rechtliche Unterstützung in allen Phasen, Koordination mit österreichischen Behörden, Risikominimierung und Wahrung der Interessen des Mandanten.
Gesetzliche Grundlage für die Verleihung der Staatsbürgerschaft für besondere Verdienste
Gemäß §10(6) des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) kann die Staatsbürgerschaft einer Person verliehen werden, die besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben hat, selbst wenn sie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen – wie Wohnsitz oder Sprachkenntnisse – nicht erfüllt. Dieses Verfahren ist vollständig individuell und nicht anfechtbar. Die Entscheidung liegt ausschließlich im Ermessen des Staates, der nicht verpflichtet ist, jeden Antrag zu prüfen.
Der Staat ist bei der Auswahl der Kandidaten außerordentlich selektiv. Nur reale, bedeutende Leistungen, die der Republik Österreich nachweislich Nutzen gebracht haben oder bringen werden, werden berücksichtigt. Die wichtigsten Kategorien sind:
Warum die österreichische Staatsbürgerschaft eine exklusive Wahl ist
Der österreichische Reisepass gehört laut Henley Passport Index zu den zehn stärksten Pässen der Welt. Inhaber können über 190 Länder visumfrei oder mit Visum bei Ankunft bereisen – darunter die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Japan und alle Schengen-Staaten.
Ein österreichischer Staatsbürger genießt sämtliche Rechte, die allen EU-Bürgern zustehen: das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium in jedem EU-Mitgliedstaat, die Möglichkeit, in ganz Europa Geschäfte zu tätigen, Zugang zu hochwertigen Gesundheitssystemen und Bildungseinrichtungen sowie die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der EU. Das macht die österreichische Staatsbürgerschaft besonders attraktiv für Investoren, Unternehmer und ihre Familien.
Österreich zählt zu den wohlhabendsten und sichersten Ländern Europas. In internationalen Rankings liegt es regelmäßig auf Spitzenplätzen in den Bereichen Lebensqualität, Sicherheit, Umwelt und Gesundheit. Die Stadt Wien wurde laut Mercer Quality of Living mehrfach zur lebenswertesten Stadt der Welt gewählt. Damit ist Österreich ein idealer Ort zum Leben, Arbeiten und Investieren.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht nur ein zweiter Pass, sondern ein Symbol für Status und Exklusivität. Im Gegensatz zu standardisierten Programmen anderer Länder erfolgt der Erwerb in Österreich ausschließlich individuell – durch besondere Verdienste oder bedeutende wirtschaftliche und kulturelle Beiträge. Jeder Fall wird separat bewertet, was den hohen Prestigewert dieser Staatsbürgerschaft unterstreicht.
Der gesamte Prozess ist streng vertraulich. Alle Entscheidungen werden auf Bundesebene getroffen, was absolute Diskretion garantiert. Es besteht keine Pflicht zum Sprachtest, zur Wohnsitznahme oder zu einem langjährigen Aufenthalt in Österreich.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist vererbbar, was sie zu einem wertvollen Instrument langfristiger Familienplanung macht. Investoren sichern ihren Kindern und Enkelkindern ein europäisches Zukunftsrecht mit Zugang zu den besten Schulen, Universitäten und Arbeitsmöglichkeiten.
Unser spezialisiertes juristisches Team begleitet Mandanten umfassend – von der Erstberatung über die strategische Planung bis hin zur direkten Kommunikation mit österreichischen Behörden. Wir garantieren Diskretion, rechtliche Präzision und maximale Erfolgschancen.
Gesetzliche Grundlage: §10(6) Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Gemäß §10(6) StbG kann die österreichische Staatsbürgerschaft einer Person verliehen werden, die besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben hat – auch wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen der Einbürgerung (z. B. Wohnsitz oder Sprachkenntnisse) nicht erfüllt. Diese Verfahren sind individuell, nicht anfechtbar und liegen vollständig im Ermessen des Bundes.
In der Praxis werden nur Bewerber berücksichtigt, die nachweislich signifikante wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle oder humanitäre Beiträge für Österreich geleistet haben oder leisten können.
Kein klassisches Investitionsprogramm
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Weg kein klassisches Citizenship-by-Investment-Programm (CBI) darstellt. Vielmehr handelt es sich um eine Ausnahmebestimmung, bei der der Staat selbst entscheidet, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird – ohne Begründungspflicht. Jede Einreichung erfordert eine sorgfältig ausgearbeitete juristische Strategie und eine nachvollziehbare Begründung des Nutzens für Österreich.
Unterschied zu karibischen CBI-Programmen
Das österreichische Verfahren unterscheidet sich deutlich von bekannten Programmen in der Karibik oder im Pazifik (z. B. St. Kitts & Nevis, Antigua & Barbuda, Vanuatu).
Österreich bietet kein öffentliches Investitionsprogramm. Stattdessen erfolgt die Verleihung nach §10(6) StbG, wenn ein „herausragendes staatliches Interesse“ besteht.
Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 1,5 bis 2 Jahre, während karibische Programme Pässe meist innerhalb von 3–6 Monaten ausstellen. Dafür gewährt der österreichische Pass umfassende EU-Rechte, einschließlich des Aufenthaltsrechts in allen Mitgliedsstaaten.
Ein weiterer Vorteil ist die absolute Vertraulichkeit – die Entscheidung fällt auf Bundeskanzlerebene, und Informationen über die Einbürgerung werden nicht veröffentlicht.
Investitionen sind in der Regel rückführbar und erfolgen über reale wirtschaftliche Projekte, Unternehmensbeteiligungen oder Förderfonds, die den Interessen der Republik dienen.
Ablauf des Verfahrens
- Vorprüfung und Analyse – juristische, wirtschaftliche und reputationsbezogene Bewertung des Kandidaten, einschließlich Herkunft des Vermögens und möglicher Beiträge für Österreich.
- Entwicklung des individuellen Falles – Ausarbeitung eines tragfähigen Investment- oder Sozialprojekts (z. B. Investitionen ab €10 Mio, Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung von Wissenschaft oder Kultur).
- Strukturierung der Investitionen – rechtliche Gestaltung, ggf. Gründung einer SPV, Zusammenarbeit mit österreichischen Finanz- und Steuerberatern.
- Erstellung des juristischen Dossiers – Lebenslauf, Nachweise über Verdienste, Empfehlungsschreiben, finanzielle Unterlagen, alles in deutscher Sprache.
- Formelle Antragstellung – über einen zugelassenen österreichischen Anwalt an das zuständige Bundesministerium.
- Prüfung & Entscheidung – Dauer 12–24 Monate, inklusive erweiterten Due-Diligence-Verfahrens.
- Verleihung der Staatsbürgerschaft – nach positivem Beschluss erfolgt die Vereidigung, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und Ausstellung des österreichischen Passes.
Voraussetzungen und Einschränkungen
Österreich legt keine festen Investitionssummen fest, doch erfolgreiche Fälle zeigen, dass Beiträge in Höhe von mindestens €10 Mio (direkt oder indirekt) erwartet werden.
Zulässige Formen:
- Direkte Investitionen (Unternehmen, Produktion, Infrastruktur)
- Kulturelles oder wissenschaftliches Mäzenatentum
- Projekte mit gesellschaftlichem Nutzen (Arbeitsplätze, Exportförderung)
Österreich verfolgt grundsätzlich die Ein-Staatsbürgerschaftspolitik – d. h. Antragsteller müssen ihr bisheriges Staatsbürgerrecht in der Regel aufgeben, sofern keine außergewöhnlichen Gründe bestehen.
Ein Wohnsitz in Österreich ist nicht erforderlich. Auch eine aktive Geschäftstätigkeit nach der Einbürgerung ist nicht zwingend notwendig, wenn das Projekt abgeschlossen und der Nutzen belegt ist.
Unsere Unterstützung
Unsere Kanzlei bietet vollständige rechtliche Begleitung:
- Analyse der Biografie, wirtschaftlichen Situation und möglicher Argumente für den Antrag;
- Entwicklung einer individuellen Einbürgerungsstrategie;
- Strukturierung der Investitionen und rechtlichen Rahmenbedingungen;
- Erstellung und Übersetzung aller juristischen Dokumente auf Deutsch;
- Koordination mit österreichischen Anwälten, Notaren und Behörden;
- Vertraulichkeit auf allen Ebenen.
Wir begleiten unsere Mandanten bis zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde und des österreichischen Passes, inklusive Beratung bei der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Kontoeröffnung, Unternehmensgründung und steuerlicher Planung.
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft als strategisches Familien- und Investitionsziel betrachten, überlassen Sie den Prozess unseren Experten. Wir sorgen für Sicherheit, Diskretion und Erfolg auf Ihrem Weg zu einem der exklusivsten Pässe Europas.

FAQ
Nein, Österreich bietet kein klassisches Staatsbürgerschaftsprogramm durch Investition an, wie es in der Karibik üblich ist. Die Erlangung eines Reisepasses ist nur in Ausnahmefällen und aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses möglich, wie es in § 10(6) des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes verankert ist. Finanzielle Beiträge sind wichtig, aber nicht die einzige Komponente. Sie müssen durch die sozioökonomische Bedeutung für das Land gestützt werden.
Österreich erkennt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft an. Die Erlangung eines österreichischen Reisepasses erfordert den formellen Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft, mit seltenen Ausnahmen (z. B. wenn der Verzicht unmöglich ist oder schwerwiegende humanitäre Umstände vorliegen). Diese Frage wird von Fall zu Fall entschieden und erfordert eine vorläufige rechtliche Prüfung.
Der Prozess kann 12 bis 24 Monate dauern, abhängig von der Komplexität des Falles, der Höhe der Investition, der Qualität der vorbereiteten Unterlagen und der Interaktion mit Behörden. Aufgrund der hohen Vertraulichkeit und Komplexität des Prozesses variiert der genaue Zeitrahmen. Wichtig ist auch die monatelange Vorbereitungsphase.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Schwelle, aber in der Praxis werden Investitionen ab 10 Millionen Euro berücksichtigt, wenn sie einen direkten wirtschaftlichen Beitrag leisten. Auch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Exportinitiativen und die Förderung von Wissenschaft, Kultur oder Medizin werden berücksichtigt. Entscheidend ist, einen signifikanten und nachhaltigen Nutzen für Österreich nachzuweisen.
Dieses Konzept wird weit ausgelegt, muss aber durch konkrete Maßnahmen oder Pläne zum Nutzen des Landes untermauert werden. Beispiele hierfür sind: die Ansiedlung eines Großunternehmens in Österreich, die Unterstützung kultureller oder wissenschaftlicher Initiativen, die Entwicklung strategischer Industrien und internationale Aktivitäten, die sich positiv auf das Ansehen Österreichs auswirken. Jeder Fall wird individuell geprüft, wobei ein offizieller Antrag des Bundeskanzlers ausschlaggebend ist.