Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland und USA

Die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und den USA eröffnet einen einzigartigen Mix an Vorteilen: vom Recht auf Aufenthalt und Beschäftigung in zwei der größten Volkswirtschaften der Welt bis hin zur Reisefreiheit ohne Visum und Zugang zu den besten Bildungseinrichtungen und Gesundheitssystemen. Allerdings sind mit diesem Status auch ernsthafte rechtliche Aspekte verbunden: steuerliche Pflichten, Wehrpflicht, Meldepflichten und das Risiko des Verlusts der Staatsangehörigkeit bei Nichtbeachtung der Formalitäten.


Unsere Anwälte sind auf Fälle spezialisiert, die die Beantragung, Bestätigung und Erhaltung der doppelten Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und den USA betreffen. Wir analysieren Ihre Situation, entwickeln die optimale Strategie und begleiten den Prozess von der Antragstellung bis zur Passausstellung.

Gesetzgebung Deutschlands und der USA zur doppelten Staatsbürgerschaft


In Deutschland wird die Frage durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Traditionell basierte das deutsche Recht auf dem Prinzip der Ein-Staatsangehörigkeit (Ein-Staatsangehörigkeits-Prinzip). Bis 2024 war eine Person, die eine ausländische Staatsbürgerschaft annahm, verpflichtet, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, sofern keine besondere Genehmigung (Beibehaltungsgenehmigung) vorlag.


Seit 2024 hat Deutschland eine Reform der Staatsangehörigkeit durchgeführt, die diese Regelung gelockert hat. Nun können deutsche Staatsbürger ihre Staatsbürgerschaft auch bei der Einbürgerung in einem anderen Land behalten. Zugleich müssen Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, nicht mehr auf ihre bisherige verzichten.


Die USA erlauben offiziell keine doppelte Staatsbürgerschaft, verbieten sie jedoch auch nicht. Die amerikanische Gesetzgebung erkennt den Status der dual citizenship als faktische Gegebenheit an. Laut Ausführungen des US-Außenministeriums verliert ein US-Staatsbürger, der eine zweite Staatsbürgerschaft erwirbt, die amerikanische nicht, solange er nicht freiwillig und ausdrücklich darauf verzichtet.
Ein US-Staatsbürger mit deutschem Pass bleibt jedoch verpflichtet, alle US-Vorschriften zu erfüllen: weltweites Einkommen zu versteuern, Einwanderungsbestimmungen einzuhalten und den US-Pass bei Ein- und Ausreise in die USA zu verwenden. Deutschland wiederum verlangt die Nutzung des deutschen Passes beim Grenzübertritt.

Kann man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–USA besitzen?


Doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und den USA ist möglich, jedoch unter Einhaltung bestimmter rechtlicher Bedingungen. Wenn ein deutscher Staatsbürger sich in den USA einbürgern lassen möchte, riskiert er den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, sofern er zuvor nicht die genannte Genehmigung erhalten hat. Dieses Dokument wird nur in Ausnahmefällen erteilt, z. B. wenn der Antragsteller enge persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Bindungen zu Deutschland aufrechterhält. Ohne diese Genehmigung führt der Erwerb der US-Staatsbürgerschaft automatisch zum Verlust des deutschen Passes.


Die umgekehrte Situation ist einfacher: Seit 2024 können US-Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, beide Pässe behalten. Die neue Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Notwendigkeit des Verzichts auf die bisherige, was den Einbürgerungsprozess für Amerikaner flexibler gestaltet.


Dabei ist zu beachten, dass beide Länder doppelte Staatsbürger ausschließlich als eigene Staatsangehörige behandeln, solange sie sich auf deren Hoheitsgebiet befinden. Deutschland verlangt den deutschen Pass bei Ein- und Ausreise, die USA den amerikanischen. Beide Staaten behalten steuerliche Pflichten bei: die USA besteuern das weltweite Einkommen, Deutschland das Einkommen von ansässigen Personen, was zu Überschneidungen bei den Steuerpflichten führen kann.

Wie erhält man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–USA

  1. Durch Geburt – automatische Staatsbürgerschaft

Der direkteste Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft ist die Geburt eines Kindes, dessen Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist und der andere US-Amerikaner, erhält das Kind automatisch beide Staatsbürgerschaften.


Die USA wenden das Prinzip jus soli (Geburtsortsprinzip) an. Jeder, der auf US-Territorium geboren wird, wird Staatsbürger, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern. Deutschland folgt dem jus sanguinis (Abstammungsprinzip). Die Staatsangehörigkeit wird vom deutschen Elternteil vererbt. Ein in den USA geborenes Kind eines deutschen Elternteils wird somit von Geburt an Staatsbürger beider Länder.


Eltern sollten jedoch beachten, dass Deutschland die Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes bei den lokalen Behörden (Standesamt oder Konsulat) sowie die ordnungsgemäße Dokumentation beider Länder verlangt.

  1. Durch Einbürgerung in den USA

Für deutsche Staatsbürger, die die US-Staatsbürgerschaft erwerben möchten, gilt die Regel: Ohne Beibehaltungsgenehmigung geht der deutsche Pass verloren. Diese Genehmigung muss vorher in Deutschland beantragt werden und die Beibehaltung wesentlicher Bindungen zur Heimat (Familie, Eigentum, Geschäft, kulturelle Aktivitäten usw.) nachweisen.


Der Erwerb der US-Staatsbürgerschaft erfordert ständigen Aufenthalt in den USA (mindestens 5 Jahre), Status als Permanent Resident (Green Card), ein Interview sowie einen Test zu Englischkenntnissen und den Grundlagen der US-Verfassung. Ohne deutsche Genehmigung wird die Einbürgerung in den USA automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit aufheben, selbst wenn der Antragsteller sich dessen nicht bewusst ist.

  1. Durch Einbürgerung in Deutschland

Für US-Staatsbürger haben sich seit 2024 die Regeln vereinfacht. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erlaubt die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland. Amerikaner können nach 5 Jahren Aufenthalt (oder 3 Jahren bei besonderen Verdiensten und erfolgreicher Integration) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, bei Vorliegen einer Niederlassungserlaubnis, nachgewiesener finanzieller Stabilität, Deutschkenntnissen und ohne Vorstrafen.


Eine Heirat mit einem deutschen Staatsbürger kann den Prozess beschleunigen, verschafft jedoch nicht automatisch einen Pass. Der ausländische Ehepartner muss mindestens 3 Jahre im Eheverhältnis und in Deutschland gelebt haben.

  1. Durch Abstammung oder Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit

Einige Personen können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erwerben, wenn ihre Vorfahren Deutsche waren, aber ihre Staatsangehörigkeit aufgrund von Emigration oder politischen Gründen (z. B. während des Nationalsozialismus) verloren haben. In diesem Fall ist eine Wiedererlangung nach §15 StAG möglich.


Die USA erlauben auch Personen, die außerhalb des Landes geboren wurden, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil US-Staatsbürger war und für eine bestimmte Zeit in den USA gelebt hat.

Rechte und Pflichten bei doppelter Staatsbürgerschaft


Der größte Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist die Bewegungsfreiheit und der Zugang zu sozialen Rechten. Ein Bürger Deutschlands und der USA kann in beiden Ländern ohne Visa, Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel leben, arbeiten und studieren.


In Deutschland ermöglicht dieser Status den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, Krankenversicherung und Bildungsangeboten an EU-Universitäten. In den USA besteht das Recht auf dauerhaften Aufenthalt, Teilnahme am wirtschaftlichen Leben und Schutz nach US-Recht.
Inhaber beider Pässe können auf Unterstützung durch die diplomatischen Vertretungen beider Länder zählen, außer sie befinden sich auf dem Gebiet eines der Länder. In Deutschland gilt ein US-Passbesitzer als ausschließlich deutscher Staatsbürger, US-Konsularhilfe ist dann nicht möglich.

Die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert Eigentums-, Erb- und Geschäftsangelegenheiten. Personen können unbegrenzt Eigentum erwerben und Unternehmen in beiden Ländern gründen, was erhebliche wirtschaftliche Vorteile für internationale Unternehmer und Investoren bietet.

Es bestehen jedoch Pflichten. Doppelstaatsbürger müssen die Gesetze jedes Landes beachten, wenn sie sich dort aufhalten. Deutschland und die USA erkennen keine Einmischung der jeweils anderen Seite in die Angelegenheiten ihrer Bürger an, Verstöße führen zur Haftung nach der jeweiligen Rechtsordnung, unabhängig von der zweiten Staatsangehörigkeit.

Das US-Steuersystem verlangt, dass auch im Ausland lebende Bürger ihr weltweites Einkommen deklarieren. Ein in Deutschland lebender US-Bürger muss daher jährlich eine Steuererklärung beim IRS einreichen, selbst wenn er bereits in Deutschland Steuern zahlt.
Deutschland besteuert Personen, die als steuerlich ansässig gelten, also länger als 183 Tage pro Jahr im Land leben.


Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Anrechnung in einem Land gezahlter Steuern auf die Verpflichtungen im anderen Land ermöglicht. Die korrekte Erstellung solcher Erklärungen erfordert jedoch professionelle juristische und steuerliche Unterstützung.

Wahl der Staatsangehörigkeit und Teilnahme an Wahlen


In Deutschland haben alle Bürger ab 18 Jahren das Wahlrecht. Doppelstaatsbürger können an Bundes-, Landes-, Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, sofern sie im Land wohnen. Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger behalten ihr Wahlrecht, müssen sich jedoch zuvor in die Wählerliste am letzten Wohnort eintragen.


In den USA haben Doppelstaatsbürger ebenfalls volle Wahlrechte, einschließlich Präsidentschafts- und Kongresswahlen. Die US-Gesetzgebung verlangt jedoch strenge Identitäts- und Wohnsitznachweise, und die Teilnahme an Wahlen eines anderen Staates kann als Interessenkonflikt gewertet werden.
Doppelte Stimmabgabe (z. B. gleichzeitig in beiden Parlamenten) ist nicht zulässig und kann zu administrativen oder strafrechtlichen Folgen führen. Deutschland und die USA betrachten ihre Bürger als ausschließlich loyal, solange sie sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten.

Verlust der Staatsangehörigkeit und rechtliche Risiken


Deutschland wendet traditionell das Prinzip der Einbürgerung unter Bedingungen an. Ein deutscher Staatsbürger verliert automatisch seine Staatsangehörigkeit, wenn er freiwillig eine fremde ohne Beibehaltungsgenehmigung annimmt. Die Genehmigung muss vorher beim Bundesverwaltungsamt beantragt und die Aufrechterhaltung persönlicher oder wirtschaftlicher Bindungen nachgewiesen werden. Die Staatsangehörigkeit kann auch verloren gehen bei Militärdienst in einem anderen Land ohne Zustimmung deutscher Behörden oder bei freiwilligem Verzicht.


Verstöße bei der Meldung der zweiten Staatsangehörigkeit oder falsche Angaben können zur Annullierung der Einbürgerung und zum Verlust des Status führen.

Die USA fördern doppelte Staatsbürgerschaft nicht aktiv, erlauben sie jedoch. Ein US-Bürger kann sie verlieren, wenn er freiwillig und bewusst auf den Status verzichtet oder in den Streitkräften eines fremden Landes dient, das mit den Interessen der USA in Konflikt steht. Zudem müssen US-Bürger jährlich Steuererklärungen einreichen, unabhängig vom Wohnsitz. Steuerhinterziehung kann zu finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Der Verlust der Staatsbürgerschaft bedeutet den Verlust von Aufenthaltsrechten, sozialen Leistungen, Zugang zu Krankenversicherung und Erbmechanismen. Für Doppelstaatsbürger endet damit auch der Konsularschutz eines Landes.
Fehler bei der Antragstellung, verspätete Genehmigungen oder unvollständige Angaben können zu komplexen rechtlichen Konflikten führen, die schwer nachträglich zu lösen sind.

Rechtliche Unterstützung bei doppelter Staatsbürgerschaft


Jeder Fehler bei Antragstellung, Meldung oder Steuererklärung kann zum Verlust der Staatsbürgerschaft, Geldstrafen oder strafrechtlicher Verfolgung führen. Daher ist professionelle juristische Begleitung entscheidend für Personen, die zwischen beiden Ländern leben oder arbeiten.
Ein Anwalt unterstützt nicht nur bei der Dokumentation, sondern entwickelt eine Strategie zum Schutz der Rechte:

  • Analyse der Grundlagen für Erwerb oder Erhalt der Staatsangehörigkeit (Geburt, Einbürgerung, Ehe, Abstammung);
  • Vorbereitung von Anträgen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden – Bundesverwaltungsamt in Deutschland, USCIS in den USA;
  • Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb des zweiten Passes zu vermeiden;
  • Rechtliche Unterstützung bei Fragen zu Steuerresidenz, Wehrpflicht, Meldungen und Konsularschutz.

Zudem helfen Anwälte, Konflikte der Gerichtsbarkeiten zu vermeiden, etwa bei Doppelbesteuerung, Überschneidung von Sozialleistungen oder Erbstreitigkeiten. Falls die Staatsangehörigkeit durch Verfahrensfehler verloren ging, ist die Vorbereitung von Berufungen und Wiederherstellung über Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren möglich.

Unser internationales Anwaltsteam unterstützt Mandanten bei der legalen Beantragung, Erhaltung oder Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit Deutschlands und der USA, unter voller Einhaltung der Vorschriften beider Länder. Wir analysieren Ihre Situation, bereiten die Unterlagen vor und begleiten den Prozess bis zum Ergebnis.

Fazit und Schlussfolgerungen


Die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und den USA ist ein rechtlich möglicher, aber komplexer Status, der die strikte Einhaltung der Gesetze beider Länder erfordert. Dank der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes können Bürger nun beide Pässe behalten, ohne auf einen verzichten zu müssen.

Dieser Status bietet erhebliche Vorteile: Bewegungsfreiheit, Aufenthalts- und Arbeitsrechte in zwei der größten Volkswirtschaften der Welt, Zugang zu sozialen Systemen und Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig bestehen Risiken: Doppelbesteuerung, Meldepflichten, Risiko des Verlusts der Staatsangehörigkeit bei Verfahrensfehlern und eingeschränkter Konsularschutz.

Für eine erfolgreiche Beantragung und Erhaltung beider Staatsbürgerschaften ist es wichtig, die Strategie richtig aufzubauen: Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, steuerliche und migrationsrechtliche Pflichten einhalten und die Behörden beider Länder rechtzeitig informieren.

Juristische Beratung in jedem Schritt ist der Schlüssel für eine sichere und legale Erlangung des Status als Doppelstaatsbürger. Unsere Anwälte helfen, alle Verfahren korrekt zu durchlaufen, Ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft ein Werkzeug der Freiheit und nicht eine Quelle rechtlicher Risiken wird.

Tatiana Del Moral
Assoziierter Partner
Tatiana Del Moral hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften von der Universität Latina in Panama und verfügt über herausragende internationale Erfahrung in den Bereichen Migration, Völkerrecht und diplomatische Zusammenarbeit. Sie leitet eine eigene Anwaltskanzlei in Panama und ist stellvertretende Direktorin einer europäischen Stiftung. Ihre Spezialgebiete sind panamaische Staatsbürgerschaft, Verteidigung in Abschiebeverfahren und strategische Vertretung in internationalen Angelegenheiten.
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