Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland und Türkei

Immer mehr in Deutschland lebende Menschen mit türkischen Wurzeln denken über die Möglichkeit nach, die Verbindung zu beiden Ländern zu erhalten. Nach Jahrzehnten von Einschränkungen lockert Deutschland allmählich seinen Ansatz und eröffnet die Möglichkeit, die Verbindung zu zwei Rechtssystemen und Kulturen zu bewahren. In der Praxis bleibt der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft jedoch kompliziert: Jeder Antrag erfordert eine rechtliche Begründung, und Verstöße gegen formale Verfahren können zum automatischen Verlust des deutschen Passes führen. Die Erlangung dieses Status ist daher nicht nur ein bürokratischer Prozess, sondern eine rechtliche Strategie, die Präzision und professionelle Begleitung erfordert. Für diejenigen, die die Vorteile beider Länder vereinen möchten, ist es wichtig zu verstehen: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht nur eine Möglichkeit, sondern auch eine Verantwortung, die besser mit Unterstützung erfahrener Anwälte durchlaufen wird.


Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf die Begleitung solcher Fälle spezialisiert. Wir helfen den Mandanten, rechtliche Risiken zu bewerten, eine Begründung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft vorzubereiten, die Unterlagen bei deutschen und türkischen Behörden korrekt einzureichen und den Verlust des Status bei der Einbürgerung zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland zur doppelten Staatsbürgerschaft


Die deutsche Staatsbürgerschaft wird durch die Bestimmungen der §§ 9–25 StAG geregelt, die die Grundlagen für Erwerb, Verlust und Erhalt der Staatsbürgerschaft detailliert beschreiben. Grundprinzip: Wenn ein deutscher Staatsbürger freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert er automatisch die deutsche, wenn er keine spezielle Genehmigung zum Beibehalt (Beibehaltungsgenehmigung) erhalten hat.


Ebenso müssen ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, auf ihre vorherige Staatsangehörigkeit verzichten. Diese Anforderung galt lange Zeit auch für türkische Staatsbürger, für die Ausnahmen nur selten zugelassen wurden.


Ein zentrales Instrument für diejenigen, die die türkische Staatsbürgerschaft beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft behalten möchten, ist die Beibehaltungsgenehmigung – eine offizielle Genehmigung, die vom Bundesverwaltungsamt in Deutschland ausgestellt wird. Diese Genehmigung ermöglicht es dem Antragsteller, die vorherige Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn er überzeugend nachweisen kann, dass:

  • der Erhalt der zweiten Staatsangehörigkeit von persönlicher, wirtschaftlicher oder familiärer Bedeutung ist;
  • der Antragsteller enge Verbindungen zu Deutschland aufrechterhält und seine Pflichten als Bürger der Bundesrepublik Deutschland erfüllt;
  • das Vorhandensein der zweiten Staatsangehörigkeit den Interessen des deutschen Staates nicht widerspricht.

Ohne diese Genehmigung verliert ein türkischer Staatsbürger, der einen deutschen Pass erhält, automatisch die türkische Staatsangehörigkeit, bzw. umgekehrt, wenn der Prozess in der entgegengesetzten Richtung erfolgt.


Seit 2024 hat Deutschland eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durchgeführt, die auf eine Liberalisierung des Verfahrens zur doppelten Staatsbürgerschaft abzielt. Nun erlauben deutsche Behörden den Erhalt der vorherigen Staatsangehörigkeit nicht nur für Bürger der EU und der Schweiz, sondern auch für Staatsangehörige Dritter Länder, wenn sie längere Zeit legal in Deutschland leben und in die Gesellschaft integriert sind. Für türkische Staatsbürger ist dies ein bedeutender Fortschritt. Die neuen Bestimmungen erlauben:

  • die Beibehaltung der türkischen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung in Deutschland, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er enge Verbindungen zu beiden Ländern hat;
  • die Vereinfachung des Antrags auf deutsche Staatsangehörigkeit – die Dauer des legalen Aufenthalts wurde von 8 auf 5 Jahre verkürzt, in besonderen Fällen (bei aktiver gesellschaftlicher oder beruflicher Integration) auf 3 Jahre;
  • den Verzicht auf die vorherige Pflicht, den türkischen Pass abzugeben.

Dennoch wird jeder Fall individuell geprüft. Die deutschen Behörden bewerten weiterhin sorgfältig das Integrationsniveau, die steuerliche Disziplin, die Sprachkenntnisse und die Einhaltung der Gesetze.

Rechtliche Grundlagen in der Türkei zur doppelten Staatsbürgerschaft


Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern nimmt die Türkei eine relativ liberale Haltung zur doppelten Staatsbürgerschaft ein. Das türkische Recht erlaubt seinen Bürgern, den türkischen Pass beim Erwerb einer Staatsangehörigkeit eines anderen Landes zu behalten, sofern die vorgeschriebenen Melde- und Registrierungsverfahren eingehalten werden.


Die Hauptgesetzesgrundlage ist das Gesetz Nr. 5901 „Über die Staatsangehörigkeit der Republik Türkei“ (Türk Vatandaşlığı Kanunu) aus dem Jahr 2009. Gemäß Artikel 44 dieses Gesetzes verliert ein türkischer Staatsbürger die Staatsangehörigkeit nicht automatisch, wenn er die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwirbt. Ein Verlust ist nur bei freiwilligem Verzicht auf Antrag oder in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich (z. B. Beteiligung an Aktivitäten, die die nationale Sicherheit bedrohen).
Die Türkei erlaubt offiziell Mehrfachstaatsbürgerschaften (çifte vatandaşlık). Eine Person, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, ist jedoch verpflichtet, die türkischen Behörden über das Konsulat oder die lokale Bevölkerungsbehörde Nüfus ve Vatandaşlık İşleri zu informieren. Diese Verpflichtung ist nicht rein formal: Die Nichtmeldung kann zu Verwaltungsstrafen oder Schwierigkeiten bei der Erneuerung türkischer Dokumente führen.

Kinder, die von mindestens einem türkischen Elternteil geboren werden, erwerben automatisch die türkische Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis), unabhängig vom Geburtsort. Wenn das Kind die zweite Staatsangehörigkeit bei der Geburt erhält (z. B. nach dem Geburtsortprinzip in einem anderen Land), verlangt die Türkei keinen Verzicht auf den ausländischen Pass. Die Eltern müssen jedoch die Geburt beim türkischen Konsulat registrieren, damit das Kind offiziell in das nationale Bürgerregister aufgenommen wird. Eine verspätete Registrierung kann die Ausstellung des türkischen Passes oder der nationalen Identifikationsnummer (T.C. Kimlik) erschweren.

Kann man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Türkei haben


Formal hält Deutschland am Prinzip „eine Staatsangehörigkeit“ fest und verlangt von Antragstellern, bei der Einbürgerung auf den vorherigen Pass zu verzichten. Für türkische Staatsbürger gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, bei denen es möglich ist, beide Staatsbürgerschaften legal zu behalten.
Erstens ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt möglich. Wenn ein Kind in Deutschland in einer Familie geboren wird, in der ein Elternteil die deutsche und der andere die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, erhält es automatisch beide Staatsangehörigkeiten. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann dieser Bürger beide Pässe behalten, wenn er enge Verbindungen zu Deutschland hat.


Zweitens können türkische Staatsbürger ihren türkischen Pass beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie vorher die spezielle Genehmigung Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Dieses Dokument wird vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt und ermöglicht offiziell den Erhalt der vorherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland.


Darüber hinaus ist das deutsche Recht seit 2024 flexibler geworden. Nun ist in bestimmten Fällen der Erhalt der Staatsangehörigkeit dritter Länder möglich, wenn der Antragsteller längere Zeit lebt, erfolgreich integriert ist und keine Gesetzesverstöße vorliegen.

Wie man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Türkei erhält

  1. Bei Geburt – wenn die Eltern aus Deutschland und der Türkei stammen

Wenn ein Elternteil deutscher und der andere türkischer Staatsbürger ist, erhält das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft beider Länder. Das deutsche Recht basiert auf den Prinzipien jus soli (Geburtsort) und jus sanguinis (Abstammung). Ein in Deutschland geborenes Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil mindestens acht Jahre ununterbrochen im Land lebt und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt.
Die Türkei gewährt die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis): Es genügt, dass ein Elternteil türkischer Staatsbürger ist.
Ein solches Kind gilt als Bürger beider Länder, und in den meisten Fällen kann es nach Erreichen der Volljährigkeit beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn es enge Verbindungen zu Deutschland hat.

  1. Durch Einbürgerung in Deutschland unter Beibehaltung der türkischen Staatsbürgerschaft

In Deutschland lebende türkische Staatsbürger können die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (Einbürgerung) erhalten. Die Standardanforderung ist der Verzicht auf die vorherige Staatsangehörigkeit, für türkische Staatsbürger sind jedoch Ausnahmen möglich. Um die türkische Staatsbürgerschaft zu behalten, ist die Beibehaltungsgenehmigung erforderlich, die vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt wird.


Der Prozess umfasst mehrere Schritte:

  • Vorbereitung einer Begründung, warum der Erhalt der türkischen Staatsangehörigkeit notwendig ist (z. B. familiäre Bindungen, Unternehmen, Vermögen in der Türkei);
  • Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung und Erhalt der Genehmigung vor der Einreichung des Einbürgerungsantrags;
  • Einreichung der Unterlagen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der zuständigen Landesbehörde (Einbürgerungsbehörde);
  • Erhalt des deutschen Passes bei gleichzeitiger Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit.

Seit 2024 wurde das Verfahren vereinfacht. Deutschland erlaubt offiziell Mehrfachstaatsbürgerschaften für Bürger dritter Länder bei Integration, gesetzestreuem Verhalten und längerem Aufenthalt in Deutschland von mindestens 5 Jahren.

  1. Durch Einbürgerung in der Türkei für deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsbürger, die die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können dies auf mehreren legalen Wegen tun:

  • Durch Heirat mit einem türkischen Staatsbürger (nach 3 Jahren offizieller Ehe und gemeinsamem Wohnsitz);
  • Durch Abstammung – wenn ein Elternteil oder Großelternteil türkischer Staatsbürger war;
  • Durch Investitionen im Rahmen des Programms Turkish Citizenship by Investment, das den Kauf von Immobilien ab 400.000 USD oder Investitionen in die Wirtschaft ab 500.000 USD vorsieht;
  • Durch längeren Aufenthalt – bei legalem Aufenthalt in der Türkei von mindestens 5 Jahren.

Die Türkei verlangt keinen Verzicht auf die erste Staatsangehörigkeit, aber der Bürger muss die türkischen Behörden (über Konsulat oder Bevölkerungsbehörde) über den zweiten Pass informieren.
Es gibt auch weitere seltenere Wege:

  • Durch Adoption eines Kindes durch einen Bürger eines der Länder;
  • Durch Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit für Nachkommen ehemaliger Bürger, die den Status aus historischen Gründen verloren haben;
  • Für besondere Verdienste um den Staat, wenn die Staatsangehörigkeit durch Regierungsentscheidung individuell verliehen wird (für Beiträge zur Wirtschaft oder Kultur).

Um Fehler und das Risiko des Verlusts der Staatsbürgerschaft zu vermeiden, ist es wichtig, das Verfahren korrekt mit professioneller rechtlicher Begleitung durchzuführen. Die Anwälte unserer Kanzlei helfen den Mandanten, die Unterlagen vorzubereiten, die Genehmigung zum Erhalt der Staatsangehörigkeit zu erhalten, wirtschaftliche und familiäre Verbindungen zu begründen und den Prozess in beiden Jurisdiktionen zu begleiten.

Rechte und Pflichten bei doppelter Staatsbürgerschaft


Inhaber der doppelten Staatsbürgerschaft erhalten ein breites Spektrum an Rechten, tragen jedoch gleichzeitig erhöhte rechtliche und administrative Pflichten gegenüber beiden Ländern. Vor allem haben Bürger mit doppeltem Status das Recht auf freien Aufenthalt, Arbeit und Geschäftstätigkeit sowohl in Deutschland als auch in der Türkei. Sie können Bildungseinrichtungen beider Länder nutzen, Gesundheitssysteme, Sozialversicherung und Rentenversorgung in Anspruch nehmen sowie Immobilien ohne für Ausländer geltende Einschränkungen besitzen.

Gleichzeitig besteht die Pflicht, die Gesetze beider Länder einzuhalten. Gesetzesverstöße in einer Jurisdiktion können auch in der anderen rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere in Bezug auf Steuern, Wehrpflicht und zivilrechtliche Verantwortung.
Im Steuerbereich gilt das Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes, nicht der Staatsangehörigkeit. Wenn ein Bürger dauerhaft in Deutschland lebt, zahlt er in erster Linie dort Steuern. Die Türkei behält jedoch das Recht, Steuern auf Einkünfte oder Vermögen auf ihrem Hoheitsgebiet zu erheben. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht zwischen beiden Ländern ein bilaterales Abkommen zur Regelung steuerlicher Pflichten.

Die Wehrpflicht bleibt ein sensibles Thema. Deutschland sieht keine Pflicht zum Militärdienst vor, in der Türkei besteht sie jedoch. Männer mit türkischer Staatsbürgerschaft, auch im Ausland lebend, müssen entweder den Dienst leisten oder eine Befreiung gegen eine festgelegte Gebühr (bedelli askerlik) beantragen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem konsularischen Schutz. In Drittstaaten kann ein Bürger mit zwei Pässen nur das Konsulat oder die Botschaft des Landes kontaktieren, dessen Pass er bei der Einreise benutzt hat. Deutschland und die Türkei können nicht gleichzeitig diplomatischen Schutz in demselben Fall gewähren.

Verlust der Staatsbürgerschaft und rechtliche Risiken


Gemäß §25 StAG verliert ein deutscher Staatsbürger automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung erwirbt. Diese Regel gilt auch für den Erwerb des türkischen Passes. Wenn ein deutscher Staatsbürger sich in der Türkei einbürgern lässt, ohne die Genehmigung zum Erhalt der Staatsangehörigkeit zu erhalten, wird sein deutscher Pass ungültig, und die Wiederherstellung des Status erfordert einen separaten rechtlichen Prozess.

Die Türkei erlaubt dagegen die doppelte Staatsbürgerschaft, verlangt aber auch die obligatorische Meldung bei den Behörden. Der Bürger muss die örtlichen Behörden oder das Konsulat über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit informieren. Unterlassene Meldung kann zu Verwaltungsstrafen, Ablehnung der Dokumentenerneuerung oder Problemen bei Erbschaften und Eigentumsregistrierungen führen.

Weitere Gründe für den Verlust der Staatsbürgerschaft in beiden Ländern können sein:

  • Teilnahme an den Streitkräften eines anderen Staates ohne Genehmigung;
  • Falsche Angaben bei Antragstellung auf Staatsbürgerschaft;
  • Längerer Aufenthalt im Ausland ohne Registrierung oder Verbindung zum Herkunftsstaat.

Um solche Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, die zuständigen Behörden beider Länder rechtzeitig über Erwerb, Beibehaltung oder Verzicht auf die Staatsangehörigkeit zu informieren und Genehmigungen korrekt einzuholen. Nichteinhaltung kann nicht nur zum Verlust der Staatsangehörigkeit, sondern auch zu Problemen mit Steuern, Wehrpflicht und konsularischem Schutz führen.

Rechtliche Unterstützung bei Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft


Die Hinzuziehung eines Anwalts ist vor allem bei der Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft erforderlich. Dieses Dokument wird nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe ausgestellt, und der kleinste Fehler in Argumentation oder Unterlagen kann zu einer Ablehnung führen. Ein Anwalt hilft, den Antrag korrekt vorzubereiten, die Begründung zu formulieren und die Interessen des Mandanten vor den Bundesbehörden zu vertreten.

Ebenso wichtig ist die rechtliche Beratung bei der Festlegung des Bürgerstatus eines in einer deutsch-türkischen Familie geborenen Kindes. Hier müssen nicht nur der Geburtsort, sondern auch die rechtlichen Bestimmungen beider Länder zur Übertragung der Staatsangehörigkeit nach Abstammung (jus sanguinis) berücksichtigt werden. Der Anwalt kann die Rechtmäßigkeit des doppelten Status bestätigen, die Registrierung bei deutschen und türkischen Behörden durchführen und zukünftige Probleme vermeiden, z. B. bei Passausstellung oder Anmeldung am Wohnort.

Rechtliche Unterstützung ist auch in Fragen der Wehrpflicht und Besteuerung erforderlich. Bürger mit doppeltem Status sind häufig überschneidenden Verpflichtungen ausgesetzt. Die Türkei behält die Wehrpflicht, Deutschland hat strenge Steuerregelungen. Ein Fachanwalt hilft, rechtliche Risiken zu erkennen, eine Befreiung vom Dienst (bedelli askerlik) zu erhalten und Steuerpflichten korrekt zwischen beiden Ländern zu verteilen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Darüber hinaus helfen Experten für internationales Recht bei:

  • Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft, die versehentlich oder aus administrativen Gründen verloren wurde;
  • Bestätigung der Staatsbürgerschaft von Nachkommen von Emigranten;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anerkennung oder Verlust des Bürgerstatus.

Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt ermöglicht nicht nur Fehlervermeidung, sondern auch die rechtmäßige Beibehaltung beider Staatsbürgerschaften. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über praktische Erfahrung in Staatsangehörigkeitsfällen in beiden Ländern. Wir analysieren die Situation des Mandanten rechtlich, entwickeln eine individuelle Strategie und begleiten den Prozess von der Beratung bis zur Erlangung offizieller Entscheidungen.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um qualifizierte Unterstützung bei Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft zu erhalten und Ihren rechtlichen Status in beiden Jurisdiktionen zu schützen.

Fazit


Die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und der Türkei ist erlaubt, jedoch nur unter strikter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen. Deutschland verlangt weiterhin eine vorherige Genehmigung zum Beibehalt der Staatsbürgerschaft (Beibehaltungsgenehmigung), während die Türkei Mehrfachstaatsbürgerschaften unter Meldepflicht zulässt.

Dieser Status eröffnet weitreichende Möglichkeiten für Leben, Arbeit und Geschäft in beiden Ländern, gewährt Zugang zu sozialen Systemen und erhält familiäre sowie wirtschaftliche Bindungen. Gleichzeitig ist er mit rechtlichen Risiken verbunden: Pflicht zur Meldung an beide Länder, Steuer- und Wehrpflichten sowie Risiko des Verlustes der Staatsangehörigkeit bei Verfahrensverstößen.

Der Erwerb und Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft Deutschland–Türkei ist nur durch eine richtige rechtliche Strategie und strikte Einhaltung der Gesetze beider Länder möglich. Die Anwälte unserer Kanzlei helfen den Mandanten, die doppelte Staatsbürgerschaft legal zu erhalten, notwendige Genehmigungen vorzubereiten und Fehler zu vermeiden, die zum Verlust des Status führen könnten. Professionelle Begleitung ist Ihr verlässliches Instrument für Sicherheit und rechtlichen Schutz in beiden Ländern.

Tatiana Del Moral
Assoziierter Partner
Tatiana Del Moral hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften von der Universität Latina in Panama und verfügt über herausragende internationale Erfahrung in den Bereichen Migration, Völkerrecht und diplomatische Zusammenarbeit. Sie leitet eine eigene Anwaltskanzlei in Panama und ist stellvertretende Direktorin einer europäischen Stiftung. Ihre Spezialgebiete sind panamaische Staatsbürgerschaft, Verteidigung in Abschiebeverfahren und strategische Vertretung in internationalen Angelegenheiten.
Book a call
Your message send!