Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Russland
Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und Russland bleibt eine der komplexesten und aktuellsten. Deutschland hält traditionell am Prinzip der Ein-Staatsbürgerschaft fest, jedoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. In bestimmten Fällen kann der russische Pass bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit behalten werden, wenn alle Verfahrensanforderungen erfüllt sind und die Genehmigung für die Mehrstaatigkeit eingeholt wurde. Verstöße gegen diese Bedingungen können zum Verlust des Status oder zu Bußgeldern führen.
Unsere Anwälte helfen den Mandanten, die Feinheiten der Gesetzgebung beider Länder zu verstehen. Wir bewerten rechtliche Risiken, begleiten die Antragstellung, erstellen Begründungen für den Erhalt der Staatsangehörigkeit und vertreten Interessen vor den Migrations- und Konsularbehörden Deutschlands und Russlands.
Gesetzgebung Deutschlands zur doppelten Staatsbürgerschaft
Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland war lange Zeit Gegenstand von Diskussionen. Das Land hielt traditionell am Prinzip der Ein-Staatsbürgerschaft fest und verlangte von Antragstellern, bei der Einbürgerung auf ihren bisherigen Pass zu verzichten. Im Jahr 2024 änderte sich die Situation jedoch: Mit Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes wurden diese Regeln erheblich gelockert und der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft für Millionen Menschen eröffnet.
Vor der Reform war der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen möglich. Dies betraf Bürger von EU-Ländern und der Schweiz, für die Deutschland Erleichterungen vorsah. Bestimmte Gruppen (Nachkommen von Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten, sowie in Deutschland geborene Kinder von Ausländern) konnten zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, mussten aber oft bei Erreichen der Volljährigkeit eine Entscheidung treffen (Optionspflicht).
Wer die alte Staatsangehörigkeit behalten wollte, musste eine spezielle Genehmigung, die Beibehaltungsgenehmigung, beantragen, ein langwieriges und bürokratisch komplexes Verfahren. In allen anderen Fällen bedeutete der Erhalt des deutschen Passes automatisch den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Die im Sommer 2024 in Kraft getretene Reform änderte die Philosophie der deutschen Staatsangehörigkeit grundlegend. Antragsteller müssen nun nicht mehr auf die vorherige Staatsangehörigkeit verzichten. Die Genehmigung zu deren Beibehaltung ist nicht mehr erforderlich, wenn das Herkunftsland Mehrstaatigkeit zulässt. Diese Neuerung vereinfacht das Verfahren für Millionen Ausländer, darunter Bürger Russlands, der Ukraine und anderer Staaten, deren nationales Recht die doppelte Staatsbürgerschaft nicht verbietet.
Gleichzeitig wurden die erforderlichen Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung verkürzt: von acht auf fünf Jahre, in besonderen Integrationsfällen auf drei Jahre. Auch die Pflicht zur Entscheidung bei in Deutschland geborenen Doppelstaatlern entfällt.
Trotz der Liberalisierung stellt Deutschland weiterhin strenge Anforderungen an Einbürgerungsbewerber. Von Antragstellern wird nach wie vor ein rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt im Land, Deutschkenntnisse, das Fehlen schwerwiegender Straftaten und die Bereitschaft zur Einhaltung des Grundgesetzes verlangt. Diese Grundprinzipien bleiben unverändert und gewährleisten, dass die Staatsangehörigkeit nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verantwortung ist.
Kann man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Russland haben?
Nach der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und Russland rechtlich möglich. Deutschland, das früher den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit verlangte, erlaubt nun den Erhalt des zweiten Passes, wenn der ausländische Staat ebenfalls Mehrstaatigkeit zulässt. Russland verbietet seinen Bürgern nicht, eine zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen, verlangt jedoch eine Meldung beim Innenministerium innerhalb von 60 Tagen nach Erwerb.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Doppelstaatler Verpflichtungen gegenüber beiden Ländern behalten. Steuerpflichten können in Deutschland nach dem Prinzip des Welteinkommens entstehen und in Russland, wenn Einkünfte auf ihrem Territorium erzielt werden. Außerdem kann ein Doppelstaatler in Russland keinen konsularischen Schutz Deutschlands beanspruchen und unterliegt der russischen Gesetzgebung, einschließlich der Wehrpflicht.
Deutschland betrachtet diese Personen dagegen ausschließlich als seine Staatsbürger, solange sie sich auf deutschem Gebiet befinden, und greift nicht in deren Beziehungen zu russischen Behörden ein. Doppelstaatler leben somit faktisch zwischen zwei Rechtssystemen, von denen jedes eigene Anforderungen und Einschränkungen stellt.
Unsere Anwälte helfen, die Folgen des Erwerbs der zweiten Staatsbürgerschaft einzuschätzen, Meldungen korrekt zu erstellen und Konflikte zwischen den Rechtsnormen beider Länder zu vermeiden.
Wie erhält man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Russland
- Staatsbürgerschaft durch Geburt
Der einfachste Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft ist, wenn ein Kind in einer Familie geboren wird, deren Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften besitzen. Wenn ein Elternteil Deutscher und der andere Russe ist, erhält das Kind automatisch beide Nationalitäten.
Seit 2024 hat Deutschland die Pflicht zur Entscheidung bei Erreichen der Volljährigkeit (Optionspflicht) abgeschafft, sodass das Kind beide Pässe dauerhaft behalten kann. Die Unterlagen werden beim Standesamt in Deutschland und beim russischen Konsulat zur Registrierung der Geburt und der russischen Staatsangehörigkeit eingereicht.
- Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung in Deutschland
Für in Deutschland lebende russische Staatsbürger ist der Hauptweg die Einbürgerung (Einbürgerung). Nach der Reform 2024 ist der Verzicht auf die russische Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich, sofern das Herkunftsland Mehrstaatigkeit erlaubt. Die Hauptanforderungen:
- Ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mindestens 5 Jahre (in besonderen Fällen 3 Jahre);
- Rechtmäßiger Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel);
- Keine Vorstrafen oder Schulden gegenüber dem Staat;
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau;
- Erfolgreiche Absolvierung des Einbürgerungstests (Einbürgerungstest).
Der Antrag wird bei der örtlichen Ausländerbehörde (Einbürgerungsbehörde) gestellt, die die Unterlagen prüft und den Fall an die Bundesbehörden weiterleitet.
- Staatsbürgerschaft durch Heirat
Die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger verleiht nicht automatisch die Staatsbürgerschaft, erleichtert jedoch erheblich das Einbürgerungsverfahren. Der ausländische Ehepartner kann nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland und 2 Jahren gültiger Ehe einen Antrag stellen.
Die Standardunterlagen umfassen: Pass, Heiratsurkunde, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise, Sprachzertifikat und Einbürgerungstestbescheinigung. Die Entscheidung trifft das örtliche Einbürgerungsamt, die endgültige Bestätigung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt. Auf russischer Seite bleibt das Recht auf russische Staatsbürgerschaft erhalten, aber eine Meldung beim Innenministerium ist erforderlich.
- Staatsbürgerschaft durch Abstammung oder Rückführung
Einige russische Staatsbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (Abstammung) oder als Spätaussiedler beantragen. Wenn ein Elternteil oder Großelternteil deutscher war, kann der Antragsteller seine Abstammung nachweisen und die Staatsangehörigkeit wiedererlangen.
Dazu werden Archivdokumente, Geburts- und Heiratsurkunden sowie Nachweise der ethnischen Zugehörigkeit eingereicht. Die Prüfung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Bei erfolgreichem Verfahren kann der russische Pass behalten werden, sofern die Meldung an das Innenministerium erfolgt.
- Staatsbürgerschaft durch Investitionen oder berufliche Integration
Im Gegensatz zu einigen Ländern hat Deutschland kein offizielles Programm für Staatsbürgerschaft durch Investitionen. Ausländische Unternehmer und Fachkräfte mit Blue Card können jedoch über ein beschleunigtes Verfahren nach 3 Jahren aktiver Tätigkeit und erfolgreicher Integration die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Russland erlaubt den Erhalt des russischen Passes parallel.
Der Prozess der Einbürgerung oder Anerkennung der Staatsangehörigkeit in Deutschland erfordert folgende Standardunterlagen:
- Reisepass und Aufenthaltstitel;
- Einkommens- und Steuernachweise;
- Sprachzertifikat (B1 oder höher);
- Geburts-, Heirats- und Kinderurkunden;
- Führungszeugnis (Führungszeugnis).
Der Antrag wird bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde gestellt. In Russland erfolgt die Meldung über die lokale Abteilung des Innenministeriums oder das Konsulat im Ausland.
Einschränkungen und Pflichten
Eine der sensibelsten Fragen ist die Wehrpflicht für Russland doppelte Staatsbürgerschaft. Nach russischem Recht gilt eine Person mit russischer Staatsangehörigkeit auf russischem Territorium ausschließlich als russischer Staatsbürger, unabhängig von einem zweiten Pass. Doppelstaatler Deutschland–Russland unterliegen bei Aufenthalt in Russland im wehrpflichtigen Alter (18–27 Jahre) der Einberufung. Der deutsche Pass gewährt hierbei keinen Schutz oder Aufschub.
Darüber hinaus hat ein Bürger, der nach Russland mit russischem Pass einreist, keinen Anspruch auf konsularischen Schutz Deutschlands. Russische Behörden betrachten ihn ausschließlich als eigenen Staatsbürger.
Der Steuerstatus bei doppelter Staatsbürgerschaft richtet sich nach dem Steuerwohnsitz – dort, wo die Person sich überwiegend aufhält (>183 Tage/Jahr). Deutschland besteuert seine Steuerresidenten nach dem Welteinkommen, während Russland Steuern auf inländische Einkünfte erhebt.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung existiert zwischen Deutschland und Russland ein Abkommen von 1996, wonach gezahlte Steuern in einem Land auf das andere angerechnet werden können. In der Praxis erfordert dies jedoch genaue Berechnung und fachgerechte Deklaration, besonders bei Auslandseinkünften oder Vermögen in beiden Ländern.
Russisches Recht schreibt die Pflicht vor, das Innenministerium über eine weitere Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltstitel eines anderen Landes zu informieren. Laut Bundesgesetz Nr. 62-FZ „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“: Muss die Meldung innerhalb von 60 Tagen persönlich oder über das Konsulat erfolgen?
Bei Nichtmeldung drohen Bußgelder bis 200.000 Rubel oder in Einzelfällen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Deutschland verlangt dagegen keine Meldung, empfiehlt jedoch, die örtliche Ausländerbehörde zu informieren, um Missverständnisse bei Steuer- oder Migrationsdokumenten zu vermeiden.
Rechte und Wahlbeteiligung
Doppelstaatler Deutschland–Russland behalten formell die Bürger- und Wahlrechte beider Länder, deren Ausübung jedoch durch nationales Recht und Wohnsitz begrenzt ist.
In Deutschland dürfen nur dauerhaft ansässige Staatsbürger an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen. Im Ausland lebende Deutsche müssen sich zuvor in Wählerlisten eintragen oder über die Botschaft abstimmen.
In Russland bleiben die Wahlrechte unabhängig vom zweiten Pass bestehen. Ein russischer Bürger mit deutschem Pass kann in Russland wählen, muss jedoch den russischen Pass nutzen. Doppeltes Wählen ist verboten.
Vorteile und Risiken der doppelten Staatsbürgerschaft
Vorteile:
- Freizügigkeit: freier Aufenthalt, Arbeit und Reisen in beiden Ländern;
- Wirtschaftliche und berufliche Möglichkeiten: Geschäftstätigkeit, Immobilien, Bildung und Gesundheitsversorgung;
- Rechtsschutz und konsularische Unterstützung im Ausland.
Risiken:
- Wehrpflicht in Russland;
- Steuerliche Konflikte zwischen den Ländern;
- Konflikt der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen;
- Meldung an russische Behörden erforderlich.
Rechtliche Unterstützung bei der doppelten Staatsbürgerschaft
Der Erwerb oder die Bestätigung der doppelten Staatsbürgerschaft ist ein komplexes Verfahren. Juristische Hilfe ist entscheidend:
- Bei Erwerb: Prüfung, ob beide Pässe legal beibehalten werden können, Dokumentenvorbereitung;
- Bei Bestätigung oder Wiederherstellung: Analyse von Archivdokumenten, Übersetzungen, Apostillen;
- Bei Verlust oder Ablehnung: Widerspruch, Verwaltungsverfahren, Wiedereinbürgerung;
- Steuer- und Wehrpflichtfragen: Steuerwohnsitz, Doppelbesteuerung vermeiden, Wehrpflicht prüfen;
- Familien- und Migrationsänderungen: Heirat, Geburt, Wohnsitzwechsel.
Unser internationales Anwaltsteam verfügt über Erfahrung in der Begleitung von Mandanten bei Erhalt, Bestätigung und Schutz der Staatsangehörigkeit Deutschlands, Russlands und anderer EU-Länder. Wir unterstützen eine legale, sichere und risikoarme Vorgehensweise.
Fazit
Die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Russland ist durch die Reform 2024 möglich geworden. Deutschland erlaubt den Erhalt des zweiten Passes, Russland verlangt Meldung beim Innenministerium. Vorteile sind Reisefreiheit, wirtschaftliche Chancen und Zugang zu Bildung und Sozialleistungen. Risiken umfassen Wehrpflicht, Steuerpflichten und Konflikte der Rechtsordnungen. Juristische Begleitung ist entscheidend, um Rechte zu sichern und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.