Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland und Österreich
Die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland und Österreich – eine der restriktivsten und komplexesten Kombinationen in Europa. Beide Länder verfolgen traditionell das strenge Prinzip: eine Person – eine Staatsangehörigkeit. Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, die Pässe beider deutschsprachigen Staaten zu erhalten: durch Geburt, Abstammung, Heirat oder bei Vorliegen einer besonderen Genehmigung. Dieser Status öffnet Türen ins Herz Europas: das Recht, sowohl in Deutschland als auch in Österreich zu leben, zu arbeiten und zu investieren, mit Zugang zu den besten Bildungssystemen und dem Gesundheitswesen.
Verstöße gegen die Vorschriften oder unvollständige Dokumentation können zum automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft und zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Jede Anfrage erfordert daher eine präzise Strategie und professionelle Begleitung. Die Anwälte unseres Unternehmens unterstützen Klienten dabei, die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich legal zu erhalten oder zu bewahren, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und bürokratische Fehler zu vermeiden.
Gesetzgebung Österreichs zur doppelten Staatsbürgerschaft
Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft in Österreich wird durch das Staatsbürgerschaftsgesetz der Republik Österreich (StbG) geregelt. Diese Rechtsnorm legt klar fest, wer und unter welchen Bedingungen zwei Pässe besitzen darf. Österreich verfolgt traditionell das strenge Prinzip: eine Person – eine Staatsangehörigkeit. Ausnahmen sind möglich, werden aber nur in einzelnen, dokumentierten Fällen angewendet.
Die österreichische Gesetzgebung erlaubt nicht den freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf die österreichische. Erwirbt ein österreichischer Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft ohne vorherige Genehmigung, verliert er automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Diese Regel spiegelt das Loyalitätsprinzip wider: ein Bürger kann nicht gleichzeitig rechtliche Verpflichtungen gegenüber zwei Staaten haben.
Trotz der allgemeinen Strenge sieht das Gesetz einige Fälle vor, in denen eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist:
- Bei Geburt: Wenn ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft von einem Elternteil und die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes vom zweiten Elternteil erhält, bleiben beide Status bestehen;
- Bei besonderen Verdiensten gegenüber Österreich: Hervorragende Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Sport oder Wirtschaft können die Staatsbürgerschaft erhalten, ohne auf die vorherige verzichten zu müssen;
- Für ehemalige Staatsbürger und ihre Nachkommen, die die Staatsbürgerschaft aus historischen Gründen verloren haben (insbesondere während des Zweiten Weltkriegs), ist eine Wiederherstellung ohne Verzicht auf die aktuelle Staatsbürgerschaft möglich;
- Bei Vorliegen einer Genehmigung zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft, die vor dem Erwerb des zweiten Passes erteilt wurde. Diese Genehmigung wird erteilt, wenn der Antragsteller wichtige persönliche, familiäre oder berufliche Gründe für die Beibehaltung nachweisen kann.
Österreichisches Recht macht keine Ausnahmen für EU-Bürger, einschließlich deutscher Staatsbürger. Das Verfahren für sie ist identisch: Bei der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss entweder auf die bisherige verzichtet oder im Voraus eine Genehmigung zur Beibehaltung eingeholt werden. Ebenso müssen österreichische Staatsbürger, die deutsche Staatsbürger werden möchten, eine Genehmigung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen, andernfalls geht diese automatisch verloren.
Gesetzgebung Deutschlands zur doppelten Staatsbürgerschaft
Die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland wird durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Prinzipien für den Erwerb, Erhalt und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit fest, einschließlich der Fälle, in denen ein zweiter Pass zulässig ist. Deutschland verfolgt traditionell einen strengen Ansatz: die Staatsangehörigkeit sollte einheitlich sein, jedoch wurden 2024 Reformen eingeführt, die die Möglichkeiten für Mehrstaatigkeit erweitern.
Historisch ging Deutschland vom Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aus. Wer ohne spezielle Genehmigung einen ausländischen Pass erhielt, verlor automatisch den deutschen Pass. Das Hauptziel dieser Regel war, doppelte Loyalität und Überschneidungen rechtlicher Verpflichtungen zwischen Ländern zu vermeiden.
Mit den Änderungen von 2024 erlaubt Deutschland nun die doppelte Staatsbürgerschaft in den meisten Fällen, insbesondere für Bürger der EU oder Staaten mit engen rechtlichen Verbindungen zur Bundesrepublik.
Die Genehmigung zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (Beibehaltungsgenehmigung) wird vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt. Das Verfahren erfordert die Einreichung eines schriftlichen Antrags, die Begründung der Gründe, den Nachweis von Verbindungen zu Deutschland und die Zahlung einer Verwaltungsgebühr. Die Bearbeitung kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern. Nach Erhalt der Genehmigung kann der Antragsteller die ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.
Wichtig: Das Dokument gilt nur bis zur Einbürgerung in einem anderen Land. Wurde die Staatsangehörigkeit ohne vorherige Genehmigung erworben, kann der deutsche Pass nur über ein separates Verfahren – Wiedereinbürgerung – wiedererlangt werden.
Nach der Reform von 2024 erkannte Deutschland an, dass EU-Bürger beide Pässe ohne Beibehaltungsgenehmigung behalten können. Ein Österreicher, der die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, muss also nicht auf die österreichische verzichten, wenn er die Standardbedingungen für die Einbürgerung erfüllt (Wohnsitz, Sprache, Integration).
Eine besondere Kategorie bilden Nachkommen deutscher Emigranten und Personen, die ihre Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen verloren haben. Nach §§15 und 116 StAG kann die deutsche Staatsangehörigkeit an Nachkommen wiederhergestellt werden, einschließlich Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Diese Personen können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ohne die aktuelle zu verlieren, also mit Beibehaltung ihrer zweiten Staatsangehörigkeit.
Ist doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich möglich?
Nach deutschem (StAG) und österreichischem (StbG) Recht gilt grundsätzlich, dass ein Bürger bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit automatisch die bisherige verliert, sofern keine Genehmigung zur Beibehaltung vorliegt. Für deutsche Bürger heißt dieses Dokument Beibehaltungsgenehmigung – es ermöglicht, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einem anderen Land, einschließlich Österreich, zu behalten. Ohne Genehmigung wird der deutsche Pass annulliert.
Das Gesetz erlaubt jedoch mehrere Ausnahmen, bei denen die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist: durch Geburt, Abstammung, Heirat, besondere Verdienste oder Verlust der Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden (z. B. aufgrund politischer Verfolgung oder administrativer Fehler).
Die Anwälte unseres Unternehmens helfen Klienten, ihre rechtlichen Grundlagen zu prüfen, notwendige Genehmigungen zu beantragen und die Staatsbürgerschaft beider Länder legal zu behalten, Risiken und Verwaltungsfehler zu vermeiden.
Wie erlangt man die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich?
- Durch Geburt – wenn Eltern aus verschiedenen Ländern stammen
Der direkteste und am wenigsten umstrittene Weg ist die doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt. Wenn ein Elternteil Deutscher und der andere Österreicher ist, erhält das Kind automatisch die Staatsangehörigkeit beider Länder. Dies gilt unabhängig vom Geburtsort. Mit Volljährigkeit kann das Kind beide Staatsangehörigkeiten behalten, ohne eine spezielle Genehmigung zu benötigen, sofern beide Länder die Mehrstaatigkeit anerkennen.
- Durch Einbürgerung unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit
Die Einbürgerung in Deutschland oder Österreich ist der häufigste Weg, unterliegt jedoch den strengsten Einschränkungen.
Um die erste Staatsangehörigkeit beim Erwerb der zweiten zu behalten, ist eine offizielle Genehmigung beider Länder erforderlich.
Für deutsche Bürger ist dies die Beibehaltungsgenehmigung. Ohne sie verliert man automatisch den deutschen Pass. In Österreich ist eine vorherige Genehmigung zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit erforderlich.
Diese Genehmigungen werden nur aus wichtigen Gründen erteilt: familiäre Bindungen oder Eigentum, berufliche Tätigkeiten, die beide Staatsangehörigkeiten erfordern, wissenschaftliche, kulturelle oder wirtschaftliche Verdienste. Das Verfahren ist komplex und erfordert die Dokumentation aller Gründe, ist jedoch mit professioneller juristischer Unterstützung machbar.
- Durch besondere Verdienste gegenüber einem der Länder
Beide Länder bieten Mechanismen für die Staatsbürgerschaft aufgrund besonderer Verdienste (besondere Verdienste). Entscheidungen werden individuell auf Bundes- oder Landesebene getroffen. Mögliche Gründe:
- herausragende Leistungen in Wissenschaft, Sport, Kultur oder Wirtschaft;
- Beitrag zur Entwicklung internationaler Beziehungen;
- Aktivitäten zur Steigerung des internationalen Ansehens des Landes.
In solchen Fällen ist die Beibehaltung der bestehenden Staatsangehörigkeit ohne Verzicht möglich. Dies ist eine seltene, aber legale Grundlage für die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich.
- Durch vereinfachtes Verfahren für ethnische Deutsche und Nachkommen von Emigranten
Nachkommen deutscher Emigranten, die ihre Staatsangehörigkeit aus historischen Gründen verloren haben (z. B. durch NS-Verfolgung oder Migration im 20. Jahrhundert), können die deutsche Staatsangehörigkeit nach §§15 und 116 StAG wiedererlangen. Dieses Verfahren erlaubt den Erwerb des deutschen Passes ohne Verzicht auf die aktuelle Staatsangehörigkeit, einschließlich der österreichischen. Ähnliche Regelungen gelten auch in Österreich.
Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich
Der Hauptvorteil ist das Recht, in beiden Ländern ohne Visa, Arbeitserlaubnis oder spezielle Registrierung zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Doppelstaatsbürger können frei umziehen, in jedem EU-Land arbeiten, an Universitäten studieren, Stipendien erhalten und alle Rechte von EU-Bürgern nutzen.
Ein weiterer bedeutender Vorteil ist der Zugang zu beiden Sozial- und Gesundheitssystemen. Beide gelten als die besten Europas, bieten hohe Standards in medizinischer Versorgung, Renten- und Sozialleistungen. Doppelstaatsbürger können je nach Wohnsitz, Beschäftigung und Familiensituation entscheiden, wo sie Steuern zahlen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet erhebliche Vorteile für Unternehmer und Investoren. Beide Länder gehören zu den zuverlässigsten Volkswirtschaften der EU mit transparenten Steuersystemen und attraktivem Investitionsklima. Mit der Staatsbürgerschaft beider Länder kann man:
- uneingeschränkt Geschäfte eröffnen und registrieren;
- an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen;
- Steuervergünstigungen je nach Standort nutzen;
- Kapital und Investitionen frei zwischen Immobilien, Wertpapieren und Start-ups bewegen.
Für internationale Unternehmer wird dieser Status zu einem Instrument der Risikodiversifizierung und des Vermögensschutzes.
Doppelstaatsbürger benötigen keine Arbeitsvisa, Aufenthaltserlaubnisse oder Residenzregistrierungen. Sie können in einem Land wohnen und im anderen arbeiten, Grenzen ohne Meldungen überschreiten und die Vorteile des EU-Binnenmarktes nutzen. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen, Bankkonten und Krediten wird erleichtert.
Einschränkungen und Pflichten
Beide Staaten verlangen Steuertransparenz. Doppelstaatsbürger müssen Einkommen in beiden Ländern deklarieren, wenn sie dort steuerlich ansässig sind oder Einkünfte erzielen. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen ist die richtige Bestimmung des center of vital interests entscheidend, um Konflikte mit den Finanzbehörden zu vermeiden.
Zweitens: Wehrpflicht. In Deutschland ausgesetzt, kann sie in Ausnahmefällen wieder aktiviert werden. In Österreich gilt die Wehrpflicht für Männer (oder ziviler Ersatzdienst). Doppelstaatsbürger können verpflichtet sein, Dienst zu leisten, wenn ihr Wohnsitz in Österreich liegt.
Drittens: Meldung der zweiten Staatsangehörigkeit. Deutsche, die ohne Beibehaltungsgenehmigung eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. In Österreich gilt ein ähnliches Prinzip. Jeder Schritt Richtung Doppelstaatsbürgerschaft sollte rechtlich begleitet werden.
Es gibt administrative Einschränkungen: Bei Wahlen oder öffentlichen Ämtern müssen Doppelstaatsbürger klären, welche Verpflichtungen sie gegenüber jedem Land haben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ebenso müssen sie Gesetze beider Länder beachten, selbst bei Widersprüchen.
Es besteht auch das Risiko des Verlusts der Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung, wenn die Behörden die Loyalität verletzt sehen oder das zweite Bürgerrecht verschwiegen wurde. Wiederherstellung erfordert separate Verwaltungsverfahren und juristische Unterstützung.
Die Anwälte unseres Unternehmens begleiten Klienten in allen Phasen: Meldungen, Anträge und Konfliktlösungen zwischen Steuer- und Einwanderungsbehörden. Professionelle Unterstützung schützt die Staatsangehörigkeit und Rechte in beiden Jurisdiktionen.
Rechtliche Unterstützung bei der doppelten Staatsbürgerschaft
Der Prozess erfordert tiefes Verständnis der deutschen (StAG) und österreichischen (StbG) Gesetzgebung. Unterschiede in Formulierungen, Bedingungen und Ausnahmen machen jede Kategorie individuell anspruchsvoll. Jede Situation erfordert juristische Argumentation, Nachweise und Behördenkontakt.
Steuer- und Verwaltungspflichten sind ebenfalls entscheidend. Doppelstaatsbürger müssen die Gesetze beider Länder beachten und ggf. Steuererklärungen abgeben. Ohne juristische Beratung drohen Doppelbesteuerung oder Verstöße gegen Meldepflichten.
Rechtliche Unterstützung ermöglicht:
- Prüfung, ob die Situation gesetzlich zur doppelten Staatsbürgerschaft passt;
- Erstellung von Unterlagen und Rechtsgutachten für Behörden;
- Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung oder vergleichbare Genehmigung in Österreich;
- Vermeidung administrativer Fehler;
- Vorab-Einschätzung steuerlicher und migrationsrechtlicher Folgen.
Unsere Anwälte haben praktische Erfahrung mit Doppelstaatsbürgerschaften in Deutschland, Österreich und anderen EU-Staaten. Wir analysieren die Situation, erstellen individuelle Strategien und begleiten den gesamten Prozess: Beratung, Antragstellung und Erhalt offizieller Entscheidungen.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, rechtliche Analyse Ihrer Situation und einen sicheren Plan für die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich. Unsere Experten begleiten Sie gesetzeskonform, sicher und ohne Risiko für Ihren Bürgerstatus.
Fazit
Doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Deutschland und Österreich ist möglich, aber eine äußerst seltene Ausnahme vom Grundprinzip der Ein-Staatsangehörigkeit. Sie wird nur in klar definierten Fällen gewährt: durch Geburt von Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaft, Abstammung, besondere Verdienste oder mit offizieller Genehmigung zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit.
Der Status eröffnet erhebliche Vorteile: Bewegungsfreiheit, Wohn- und Arbeitsrechte in beiden Ländern, Zugang zu Bildung und Sozialleistungen, Vereinfachung von Geschäftsführung und Eigentum. Gleichzeitig bestehen Pflichten und Risiken: steuerliche Verpflichtungen in beiden Jurisdiktionen, mögliche Wehrpflicht, Meldungen an Behörden und Risiko des Verlusts der Staatsbürgerschaft bei Verstößen.
Der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft erfordert strikte Einhaltung der Gesetze beider Länder, korrekte Dokumentation und rechtlich fundierte Interaktion mit Behörden. Juristische Begleitung in jeder Phase verhindert Fehler, bewahrt den Bürgerstatus und ermöglicht die rechtmäßige Nutzung aller Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft Deutschland–Österreich.